Hallo Zusammen,
ich habe mich in den vergangenen Wochen ausführlich mit den neuen OSS-Gesetzen beschäftigt. Für folgende Frage finde ich aber leider keine eindeutige Antwort. Es ist in den Texten immer die Rede von "innergemeinschaftlichen Fernverkäufen von Gegenständen". Inwieweit betrifft das dann auch
- innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Dienstleistungen (in meinem Fall live-gehaltene Online-Seminare und live-gehaltene Online-Beratungen - die gelten ja nicht als digitales Gut sofern es live stattfindet)
- innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Digitalen Gütern (PDFs, mp3s, etc.)
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wären die Dienstleistungen sicher nicht von OSS betroffen und die digitalen Güter eher nicht. Wer weiß hier die konkrete Regelung?
Vielen Dank
ChN3