Steuerprogramm differiert von FA-Bescheid bei §32d KAP

  • Hallo Gemeinde,

    mein Bescheid 2020 ist da und differiert in einem Punkt wesentlich (zu meinen Ungunsten): der Kap.ertragssteuer.

    Ich bin verheiratet und beide Ehepartner hatten Kap.erträge.

    Exemplarisch rechnet das Program so:

    Ehemann hat "maßgebliche Einkünfte KAP" von 16.000€ und zahlt darauf 25%. OK.

    Ehefrau hat Einkünfte KAP 'vor Verrechnungen mit dem Ehepartner' von 1853€. Diese werden laut Program ausgeglichen 'zwischen Ehepartnern - Verluste ohne Aktienveräußerungen' und demnach laut Programm-Berechnung erfolgt hier keine Besteuerung, d.h. NULL Euro auf die 1853€.

    Verstehe den Vorgang nicht - und leider das FA auch nicht, die berechnen sehr wohl die 25% auf die 1853€.


    Was steckt dahinter, wie kann ich das verstehen und ggf. beim FA reklamieren?

    Danke!

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Steuerprogramm differiert von FA-Bescheid bei $32d KAP“ zu „Steuerprogramm differiert von FA-Bescheid bei §32d KAP“ geändert.
  • Zunächst einmal: natürlich müssen auch die 25% auf die Erträge der Ehefrau gerechnet werden, diese sind ja nicht per se steuerfrei, sondern unterliegen wie alle Erträge oberhalb des Steuerfreibetrages der Kapitalertragsteuer.

    Im Prinzip müsst Ihr rechnen: Summen der Kapitalerträge (Ehepartner zusammen) abzüglich 1.602 Freibetrag = Bemessungsgrundlage für Kapitalertragsteuer. So wird das Finanzamt gerechnet haben, die "Verrechnung mit dem Ehepartner" deutet darauf hin. Eine Verlustverrechnung kann mit anderen Verlusten erfolgen außer bei den gesondert festzustellenden Verlusten aus Veräüßerungen (Aktien, Investmentanteilen etc.). Dividenden, Zinsen u.a. dürfen hiermit nicht verrechnet werden.

    Aber ohne hier die Berechnung vom Finanzamt zu sehen, kann man nur raten, was das Finanzamt gemacht hat. Genauso wissen wir nicht, was du in der Anlage KAP eingetragen hast.