Vermietete Eigentumswohnung - Rechtsform im Formular "Gesonderte und einheitliche Feststellung"

  • Hallo zusammen,

    ich stehe beim Ausfüllen des Formulars "Gesonderte und einheitliche Feststellung" etwas auf dem Schlauch. Mein Frau und ich haben letztes Jahr eine Eigentumswohnung als GbR gekauft (Wohnung ist vermietet). Die GbR steht als solche ausdrücklich im Kaufvertrag und entsprechend auch im Grundbuch. Was ist denn nun bei den Angaben zur Gesellschaft / Gemeinschaft bei den "Allgemeinen Angaben" einzutragen:

    1. Rechtsform ist sicherlich "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts", oder?
    2. Handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft? (Im Netz habe ich immer nur Beispiele gefunden, wo die Ehepartner zusammen gekauft haben und beide im Grundbuch stehen. Hier geht es ja aber um eine GbR.)
    3. Falls 2 mit "Ja" beantwortet werden muss: Wer ist denn Verwalter der Wohnung? Wir selbst? Oder die Hausverwaltung, welche des gesamte Gebäude (mit mehreren Wohnungen) verwaltet?

    Vielen Dank schonmal!

    • Offizieller Beitrag

    ich stehe beim Ausfüllen des Formulars "Gesonderte und einheitliche Feststellung" etwas auf dem Schlauch. Mein Frau und ich haben letztes Jahr eine Eigentumswohnung als GbR gekauft (Wohnung ist vermietet).

    Wozu denn denn eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte? Hat das FA die angefordert? Üblicherweise ist die bei Eheleuten nicht erforderlich und die Anlage V wird ganz normal im Rahmen der ESt-Erklärung abgegeben mit Anteilen 50:50.

  • Dann bin ich wohl noch unwissender als ich dachte. Wann brauche ich denn die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung? Ich hatte den Eindruck, die wird bei der Vermietung einer durch eine GbR gekauften Eigentumswohnung immer benötigt.

    Beim Durchschauen der Anlage V habe ich auch prompt noch Fragen:

    • Wir sind getrennt veranlagt - also 2 Anlagen V?
    • Wie erkläre ich denn eine von 50:50 abweichende Aufteilung. Die ist ansonsten im Gesellschaftsvertrag sichtbar.
    • Haben die Werbungskosten was mit den Werbungskosten für Angestellte zu tun? Ich bin selbstständig, meine Frau angestellt.

    Erneut schon mal vielen Dank im Voraus.

  • Ich sehe hier schon einen Unterschied - eine GbR ist etwas anderes als eine Gütergemeinschaft (bei Ehepaaren). Eine GbR kann auch bei einer Trennung/Scheidung weiter existieren, die Gütergemeinschaft wird per Gesetz aufgehoben.

    Die GbR ist im Grundbuch eingetragen und damit wird das Finanzamt auch auf einer Feststellungserklärung bestehen. Warum ihr hier eine GbR gewählt habt, ist irrelevant, aber mit der Rechtsform gibt es auch bestimmte Pflichten.

    • Offizieller Beitrag

    Wir sind getrennt veranlagt - also 2 Anlagen V?

    Die Info hätte eigentlich auch schon in den Startpost gehört. Das ist dann ggf. wieder etwas anderes. Aber das sollte man immer vorab mit dem FA klären. Wahrscheinlich dann doch eine Feststellungserklärung.


    Warum ihr hier eine GbR gewählt habt, ist irrelevant, aber mit der Rechtsform gibt es auch bestimmte Pflichten.

    Das spielt für die Feststellung ja letztlich auch keine Rolle. Es ist dann so oder so eine Feststellungserklärung abzugeben.


    Haben die Werbungskosten was mit den Werbungskosten für Angestellte zu tun? Ich bin selbstständig, meine Frau angestellt.

    Wie kommst Du darauf? Einkunftsarten! ?(

  • Vielen Dank schonmal. Das mit der getrennten Veranlagung hatte ich - unwissend - als nicht relevant für meine Frage betrachtet :(


    Zwischenfazit: Das mit der Feststellungserklärung schient also richtig zu sein.


    Damit bleiben aber meine eigentlichen Fragen vom Anfang (für mich) noch offen. Welche Angaben bzgl. Gesellschaftsform, Grundstücksgemeinschaft und ggf. Verwaltung muss ich denn nun im WISO Steuer-Sparbuch tätigen?

    • Offizieller Beitrag

    Welche Angaben bzgl. Gesellschaftsform, Grundstücksgemeinschaft und ggf. Verwaltung muss ich denn nun im WISO Steuer-Sparbuch tätigen?

    Bei einer GbR selbstverständlich auch GbR.


    Handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft?

    Was denn sonst?


    Falls 2 mit "Ja" beantwortet werden muss: Wer ist denn Verwalter der Wohnung? Wir selbst? Oder die Hausverwaltung, welche des gesamte Gebäude (mit mehreren Wohnungen) verwaltet?

    Na derjenige der Eigentümer, an den sich das FA im Falle von Rückfragen auch wenden kann.