Fragen zur Lohnsteuerermäßigung (erster Job)

  • Hallo zusammen :)

    ich habe ein paar Fragen zum Antrag einer Lohnsteuerermäßigung. Erst einmal ein paar Hintergrundinformationen zu mir:


    • von März 2019 bis März 2021 habe ich meinen Master absolviert
    • hierzu bin ich Ende Februar 2019 aus NRW nach Niedersachsen gezogen (ca. 350 Km). Vorher habe ich bei meinen Eltern gewohnt
    • von Okt. 2019 bis Ende Feb. 2021 hatte ich eine Werkstudentenstelle
    • D.h. Einkommen für 2019: 3.955,16€; Einkommen für 2020: 17.564,91€; Einkommen für 2021 (Jan. und Feb.): 2.101,20€
    • Für das Jahr 2019 könnte ich, wenn ich mich nicht irre, folgende Aufwendungen als Werbungskosten deklarieren: Umzugskosten, Semesterbeiträge, Fahrtkosten (Hin- und zurück) zur Werkstudentenstelle, Fahrtkosten zur Hochschule, Verpflegungskosten, Bewerbungskosten
    • Für 2020: Semesterbeiträge, Fahrtkosten (Hin- und zurück) zur Werkstudentenstelle, Fahrtkosten zur Hochschule, Verpflegungskosten


    So, nun zur aktuellen Situation:

    • Seit Mai 2021 habe ich eine Arbeitsstelle (die erste nach meinem Studium), die jedoch ca. 90 Km von meinem Zuhause liegt. Ich arbeite 5 Tage die Woche und habe für 2021 insgesamt 20 Urlaubstage
    • Ich verdiene 4000€ Brutto im Monat
    • Ich würde gerne die Fahrtkosten sowie die Verpflegungskosten in einer Lohnsteuerermäßigung als Werbungskosten gelten machen
    • Die Fahrtkosten für 2021 betragen: 90Km * 132 Tage (Juli - Dez.)= 11.880 Km - 1.350 Km (15 Tage Urlaub)= 10.530 Km * 0,30€= 2.835€ Fahrtkosten
    • Verpflegungskosten: 132 Tage - 15 Urlaubstage = 117 Tage * 14€ Verpflegungsmehraufwand = 1.638€
    • Insgesamt wären das Kosten i.H.v. 4.473€
    • Bei Abzug der Jahrespauschale (1.000€) würden die Kosten 3.473€ Betragen, wenn ich mich nicht irre.


    Zu den Fragen:

    • Wie genau verhält sich das, wenn ich einige Werbungskosten, die mir jetzt noch nicht vorliegen, nicht eintrage?
    • Habe ich dann bei meiner Steuererklärung für 2021 die Möglichkeit dies zu korrigieren?
    • Wie sieht es mit den Steuererklärungen für 2019 sowie 2020 aus? Muss ich diese sofort mit der Lohnsteuerermäßigung einreichen oder bleibt mir die übliche Frist? Ich habe mir für 2019 einen Verlustvortrag errechnet und würde diesen gerne für 2021 geltend machen. Für 2020 bin ich mir nicht sicher.


    Vielen Dank :)

  • Fahrtkosten = Entfernungspauschale = Werbungskosten

    Verpflegungsmehraufwand sehe ich nicht - du warst auf keinen Dienstreisen und bist morgens von zu Hause weg und abends nach zuhause gefahren.

    Im Lohnsteuerermäßigungsantrag gibst du die bestmögliche Schätzung an - genaueres weiß man erst am Ende des Jahres.

    2019 und 2020 kannst und solltest du gleich machen, es sind jeweils eigenständige Erklärungen.

  • Oh, sorry. Dann habe ich das mit den Verpflegungskosten falsch verstanden. Ich bin davon ausgegangen, dass, wenn man über 8 Stunden von zuhause weg ist, einen Anspruch darauf besteht. Anscheinend besteht der Anspruch lediglich bei Dienstreisen.

    • Offizieller Beitrag

    ich habe ein paar Fragen zum Antrag einer Lohnsteuerermäßigung

    Nur was Grundsätzliches: Du meinst vielleicht die Einkommensteuererklärung?

    Ich bin davon ausgegangen, dass, wenn man über 8 Stunden von zuhause weg ist, einen Anspruch darauf besteht.

    Das wäre quasi jeder Arbeitnehmer... ;)

  • Es geht um die Lohnsteuerermäßigung für 2021 (kann bis November 2021 beantragt werden), nicht um die Einkommensteuererklärung. Für 2019 und 2020 gebe ich dir Recht, da geht es um die Einkommensteuererklärung.

    Da selbständige Erklärungen, geht das nicht mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.

    Oh, sorry. Dann habe ich das mit den Verpflegungskosten falsch verstanden. Ich bin davon ausgegangen, dass, wenn man über 8 Stunden von zuhause weg ist, einen Anspruch darauf besteht. Anscheinend besteht der Anspruch lediglich bei Dienstreisen.

    Das Kriterium heißt "8 Stunden von der Tätigkeitsstätte", nur bei Dienstreisen, die von zu Hause an angetreten werden, dann 8 Stunden von zu Hause.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte künftig keine derartigen Sammelthreads mehr, damit die erweiterte Forumssuche auch künftig sinnvoll nutzbar bleibt.


    Im Übrigen vor dem Einstellen eines neuen Threads auch einmal die erweiterte Forumssuche oder die sehr gute Hilfe Deiner doch wohl genutzten Buhl-Steuersoftware nutzen.


    Ansonsten möchte ich einmal zumindest in Frage stellen, ob da aufgrund der Höhe der Bruttolöhne, insbesondere der in 2020, noch ein Verlustvortrag für 2021ff verbleibt.


    ich habe ein paar Fragen zum Antrag einer Lohnsteuerermäßigung

    Nur was Grundsätzliches: Du meinst vielleicht die Einkommensteuererklärung?

    Ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2021 dem Grunde nach wäre grundsätzlich kein Problem. ;)

  • Ich bin davon ausgegangen, dass, wenn man über 8 Stunden von zuhause weg ist, einen Anspruch darauf besteht.

    Das wäre quasi jeder Arbeitnehmer... ;)

    Deswegen war ich so überrascht :D

    Außerdem habe ich eben erfahren, dass ab dem 20km die Pauschale auf 0,35€ steigt.

    So käme ich auf Fahrtkosten i.H.v. ca. 3.528€. Wenn ich dann noch die Pauschale für Arbeitsmittel sowie Kontoführungsgebühren hinzurechne, würde ich auf ca. 3.647€ kommen. Abzüglich der Jahrespauschale kommt man auf 2.647€.


    Netto erhalte ich zurzeit ca. 2.500€. Wie viel würde ich nach der Berechnung des o.g. Wertes erhalten? Einfach 2.647€ / 6 Monate= 441€ + 2.500€= 2.941€ oder ist das zu einfach gerechnet?

    • Offizieller Beitrag

    Netto erhalte ich zurzeit ca. 2.500€. Wie viel würde ich nach der Berechnung des o.g. Wertes erhalten? Einfach 2.647€ / 6 Monate= 441€ + 2.500€= 2.941€ oder ist das zu einfach gerechnet?

    Du vergisst aber hoffentlich nicht, dass jeder Euro Freibetrag auch nur eine Ersparnis mit Deinem persönlichen Steuersatz laut maßgeblicher Tabelle bringt. Du zahlst schließlich auch keine 100% Einkommensteuer.


    Du solltest Dir ein Steuerprogramm anschaffen, wenn Du es noch nicht hast und da ein bisschen drin herumprobieren und nach lesen.

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest Dir ein Steuerprogramm anschaffen, wenn Du es noch nicht hast und da ein bisschen drin herumprobieren und nach lesen.

    Dazu würde ja auch schon die Testversion vom Steuer-Web reichen.

    So käme ich auf Fahrtkosten i.H.v. ca. 3.528€. Wenn ich dann noch die Pauschale für Arbeitsmittel sowie Kontoführungsgebühren hinzurechne, würde ich auf ca. 3.647€ kommen. Abzüglich der Jahrespauschale kommt man auf 2.647€.

    Wieso abzüglich? =O

    Netto erhalte ich zurzeit ca. 2.500€. Wie viel würde ich nach der Berechnung des o.g. Wertes erhalten? Einfach 2.647€ / 6 Monate= 441€ + 2.500€= 2.941€ oder ist das zu einfach gerechnet?

    Definitiv! So funktioniert die Rechnung nicht. Wie auch von miwe4 vorgeschlagen: schau Dir das am besten mal in einem Steuerprogramm an.

    Grundsätzlich werden keine Kosten erstattet, sondern die geltend gemachten Werbungskosten reduzieren nur das zu versteuernde Einkommen.