Storno für Rechnung im Vorjahr wegen falschen Steuersatz

  • Hallo,


    folgende Problemstellung flatterte jüngst auf den Schreibtisch:

    Ein Dienstleister stellte im ersten Halbjahr 2020 eine Rechnung mit 19% aus deren Leistungsende in die Periode der Steuersenkung mit 16% geriet.
    Die Rechnung wude im ersten Halbjahr 2020 bezahlt, die 19% iauf das Konto abzugsfähige Vorsteuer gebucht.
    Dann kam das Konjukturpaket und in Folge war die Umsatzsteuer der Eingangsrechnung zu hoch ausgewiesen, der Vorsteuerabzug 3% zu hoch eingetragen.
    Der Fehler wurde nicht bemerkt, daher 2020 auch nichts korrigiert und das ganze ins Jahr 2021 geschleppt.

    Jetzt, ein Jahr später erstellte der Dienstleister eine Stornorechnung und eine neue Rechnung mit dem richtigen Steuersatz in Höhe von 16%.

    Ich habe nun in der EÜR 2020 eine verbuchte Rechnung mit unrichtig weil zu hoch ausgewiesener Umsatzsteuer und einen zu hoch eingetragenen Vorsteuerabzug,


    Wären alle 3 Belege im Jahr 2020 eingegangen, dann hätte ich die alte Rechnung mit 19% storniert, die neue Rechnung mit 16% gebucht und der Fall wäre erledigt gewesen.

    Da der Vorgang aber jahresübergreifend ist geht das wohl nicht so einfach.


    Meine Frage ist nun, wie bucht man so einen Fall???
    Wie kann der 3% Differenzbetrag im Konto abzugsfähige Vorsteuer 2020 aufgelöst werden kann damit er nicht fälschlich in der Ust.-Erklärung 2020 auftaucht?
    Der Betrag müsst ja auf ein Konto gebucht werden wobei ich mich frage ob das jetzt noch rückwirkend in der EÜR 2020 möglich ist.


    Da uns das Finanzamt von den periodischen Umsatzsteuervoranmeldungen erlöst hatte steht nur die jährliche Umsatzsteuererklärung für 2020 an.

    Für das Jahr 2020 erfolgte noch kein Jahresabschluss. (Falls das hilfreich sein sollte :rolleyes:)


    Vielleicht hat ja jemand eine Idee, einen Vorschlag oder einen Rettungsring ?:)



    Steuer-Sparbuch - EÜR SKR03

    vorsteuerabzugsberechtigt,
    Ist-Versteuerung

  • Moin,


    die Korrektur wurde also in 2021 erstellt ? Da es ja bei der EÜR keine zeitliche Abgrenzung gibt, würde ich das jetzt, wie von Dir angedacht per Storno- und Neubuchung erfassen :)


    Viele Grüße

    Maulwurf


  • Hallo Maulwurf,


    ja, die Korrektur bzw. die Stornorechnung und die neue Rechnung wurden 06/2021 erstellt.


    Ich habe:

    die ursprüngliche Eingangsrechnung mit 19% Rechnungsdatum 01/2020 in der EÜR 2020 des Steuer-Sparbuches

    die Stornorechnung mit 19%, Rechnungsdatum 06/2021

    die neue Rechnung mit 16%, Rechnungsdatum 06/2021


    Gebucht wurde die Ursprungsrechnung im Januar 2020 mit:

    4...... Betriebliche Aufwendungen

    1576 abziehbare Vorsteuer 19% -------> falsch
    1200 Bank


    Wenn ich die Ursprungsrechnung in der EÜR 2020 storniere fehlt im Saldovortrag der EÜR 2021 der Betrag der Ursprungsrechnung.


    Storniere ich die Ursprungsrechnung und buche die neue Rechnung mit Vorsteuerabzug 1575 (16%) in die EÜR 2020 fehlt im Saldovortrag der EÜR 2021 der Differenzbetrag der Vorsteuer alteRechnung - neueRechnung.


    Auf welchem Konto könnte man den Differenzbetrag in der EÜR 2021 unterbringen da das Konto 9000 am 01.01.2021 ja bankseitig keinen Zuwachs erfuhr?

  • Ich würde alles ganz "normal" in der laufenden Buchhaltung buchen (allerdings nutze das Programm nicht und kann zu der betreffenden Version nichts sagen)...

    Ich denke auch, es ist die sinnvollste Lösung die Stornorechnung und die neue Rechnung in die Buha 2021 zu buchen.
    Nur stelle ich mir die Frage auf welches Konto ich die Differenz des Vorsteuerabzuges in 2020 buche damit ich am Ende bei der Umsatzsteuererklärung 2020 nicht mehr Vorsteuer ziehe als ich darf.
    Das bereitet mir derzeit etwas Kopfzerbrechen.

  • Dafür könntest Du das ursprüngliche Ausgabekonto nehmen: ein Storno mit dem falschen Steuerschlüssel und gleichzeitig die neue Buchung mit dem korrekten Schlüssel....


    Aber, wie gesagt, m. E. erst in 2021 - vorher lag Dir ja keine Berichtigung vor...

  • Dafür könntest Du das ursprüngliche Ausgabekonto nehmen: ein Storno mit dem falschen Steuerschlüssel und gleichzeitig die neue Buchung mit dem korrekten Schlüssel....


    Aber, wie gesagt, m. E. erst in 2021 - vorher lag Dir ja keine Berichtigung vor...


    Soweit ist mir das klar, aber wie verhält es sich mit der unrichtigen Umsatzsteuer (19% statt 16%) in 2020?

    Wenn ich in der EÜR 2021 die Stornorechnung auf dem Aufwandskonto als Einnahme buche und anschliessend die neue Rechnung als Ausgabe habe ich den Differenzbetrag des Vorsteuerabzuges von 2020 in das Jahr 2021 geschleppt.