Hallo,
folgende Problemstellung flatterte jüngst auf den Schreibtisch:
Ein Dienstleister stellte im ersten Halbjahr 2020 eine Rechnung mit 19% aus deren Leistungsende in die Periode der Steuersenkung mit 16% geriet.
Die Rechnung wude im ersten Halbjahr 2020 bezahlt, die 19% iauf das Konto abzugsfähige Vorsteuer gebucht.
Dann kam das Konjukturpaket und in Folge war die Umsatzsteuer der Eingangsrechnung zu hoch ausgewiesen, der Vorsteuerabzug 3% zu hoch eingetragen.
Der Fehler wurde nicht bemerkt, daher 2020 auch nichts korrigiert und das ganze ins Jahr 2021 geschleppt.
Jetzt, ein Jahr später erstellte der Dienstleister eine Stornorechnung und eine neue Rechnung mit dem richtigen Steuersatz in Höhe von 16%.
Ich habe nun in der EÜR 2020 eine verbuchte Rechnung mit unrichtig weil zu hoch ausgewiesener Umsatzsteuer und einen zu hoch eingetragenen Vorsteuerabzug,
Wären alle 3 Belege im Jahr 2020 eingegangen, dann hätte ich die alte Rechnung mit 19% storniert, die neue Rechnung mit 16% gebucht und der Fall wäre erledigt gewesen.
Da der Vorgang aber jahresübergreifend ist geht das wohl nicht so einfach.
Meine Frage ist nun, wie bucht man so einen Fall???
Wie kann der 3% Differenzbetrag im Konto abzugsfähige Vorsteuer 2020 aufgelöst werden kann damit er nicht fälschlich in der Ust.-Erklärung 2020 auftaucht?
Der Betrag müsst ja auf ein Konto gebucht werden wobei ich mich frage ob das jetzt noch rückwirkend in der EÜR 2020 möglich ist.
Da uns das Finanzamt von den periodischen Umsatzsteuervoranmeldungen erlöst hatte steht nur die jährliche Umsatzsteuererklärung für 2020 an.
Für das Jahr 2020 erfolgte noch kein Jahresabschluss. (Falls das hilfreich sein sollte )
Vielleicht hat ja jemand eine Idee, einen Vorschlag oder einen Rettungsring ?
Steuer-Sparbuch - EÜR SKR03
vorsteuerabzugsberechtigt,
Ist-Versteuerung