Hausgeldabrechnung Ausdruck Anpassung der Vorschüsse ausblenden

  • Hausgeldabrechnung Ausdruck Anpassung der Vorschüsse ausblenden.

    Steht zwar in der Onlinehilfe, dass das geht, aber leider kann ich das nicht finden.

    Die Texte finde ich auch sehr unverständlich und ich habe sogar 2 unterschiedliche Werte im Ausdruck :

    1. Zeile Betriebskosten : Anpassung der Vorschüsse 210,47 (der Betrag stimmt und wäre die Betriebskostenerstattung)

    2. Zeile Abrechnungssaldo gesamt : Anpassung der Vorschüsse 90,06 ( woher kommt dieser Betrag und wie kann dieser ausgeblendet werden ?

    Johann J. hat da auch so seine Probleme mit der Textwahl und ich fand Erstattung auch besser in der Version 2019.

    Hallo, kann man den Text auf Seite 1 der Hausgeldabrechnung ändern? Hier heißt es anstatt "Erstattung" jetzt "Anpassung der Vorschüsse" und Nachzahlung heißt jetzt "Nachschüsse zur Kostentragung". Wer denkt sich so einen Schwachsinn aus? Ich höre schon die Telefone klingeln um diese Formulierung zu erklären. Vielleicht ist es ja möglich, dies irgendwo zu ändern. Ich denke mit dieser Formulierung haben viele ein Problem.

  • Guten Morgen,


    § 28 WEG Abs. 2 schreibt folgendes vor:

    (2) Nach Ablauf des Kalenderjahres beschließen die Wohnungseigentümer über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse.


    Es wird sicherlich eine Umgewöhnung, aber in ein paar Jahren haben sich alle an die neuen Begrifflichkeiten gewöhnt.
    Eine Änderung des Textes würde ich (mit vielen klagefreudigen Wohnungseigentümern als Kunden) nicht empfehlen.
    Muss aber natürlich jeder für sich selbst entscheiden, ob man sich an die Vorgaben des WEG, und in welchem Umfang, halten möchte. :)

    Ach so: Anpassung der Vorschüsse in der Hilfe ist glaube ich bezogen darauf, dass man die Vorschüsse gleich anpassen lassen kann, ähnlich wie bei der Nebenkostenabrechnung, wo man die Vorauszahlungen aufgrund der Nebenkostenabrechnung ebenfalls anpassen kann. Diese Funktion gibt es aber nur bei der Nebenkostenabrechnung.

  • Die zweite Zeile mit den 90 € müsste passen. Dann wird es noch Kosten geben, die nichts mit den Betriebskosten zu tun haben. Und das ist der Differenzbetrag. Es dürfen nur 90 € ausgeschüttet werden, auf keinen Fall 210 €.

    Helfen würde bei der Beurteilung der Frage zu der Differenz, die erste und zweite Seite der Abrechnung, natürlich mit anonymisierten Daten.