Wiso: Steuer Sparbuch 2021 und OSS

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich bereits durch das Thema https://www.buhl-unternehmer.d…-thema-one-stop-shop-oss/ durch gequält, nur leider finde ich nirgends einen Hinweis darauf, wie OSS im Steuer Sparbuch 2021 umgesetzt wird.


    1. Kommen da neue Konten für alle EU Länder, oder muss ich die selber anlegen damit ich die Steuerschlüssel zuordnen kann?

    2. Wird es da eine Auswertung geben, bzw. kann ich die Steueranmeldung Quartalsweise aus der Software versenden?


    Shop und Wawi habe ich soweit fertig, nur hier komme ich nicht weiter mit den vorhandenen Infos.


    LG

  • nur leider finde ich nirgends einen Hinweis darauf, wie OSS im Steuer Sparbuch 2021 umgesetzt wird.

    sollte eigentlich schon am Programmnamen zu erkennen sein dass das beide nichts miteinander zu tun haben.

    1. Kommen da neue Konten für alle EU Länder, oder muss ich die selber anlegen damit ich die Steuerschlüssel zuordnen kann?

    stell Dich mal darauf ein dass Du selbst basteln/improvisieren musst.

    2. Wird es da eine Auswertung geben, bzw. kann ich die Steueranmeldung Quartalsweise aus der Software versenden?

    zum jetzigen Zeitpunkt, wo nicht mal MB o. Unternehmer genaueres wissen, schwer vorstellbar.

  • Hallöchen,


    danke für Deine Antwort.


    Zitat


    sollte eigentlich schon am Programmnamen zu erkennen sein dass das beide nichts miteinander zu tun haben.

    Hmm da gehen unsere Ansichten wohl auseinander ;) Mit dem Programm mache ich meine EÜR und meine Steuer (ist auch im Namen) und der OSS Mist hat auch ganz viel mit Steuern zu tun ;)


    MOSS ist ja vorhanden, man müsste es ja nur anpassen ... so meine Laienhafte Einschätzung.

  • Wo suchst du? Im Modul Einnahmenüberschussrechnung oder im Modul Einkommensteuer mit der vereinfachten EÜR?

    Ob das etwas kommen wird, weiß ich nicht. Da müsstest du bei Buhl direkt nachfragen - denn die EÜR kann dadurch schon betroffen sein und für MOSS gibt es ja auch eine Lösung.

  • lavender


    wenn ich keine Ahnung von den einzelnen Modulen habe und nur auf die Einkommensteuer sehe, hast du (teilweise) Recht. Im Modul Einnahmenüberschussrechnung kann man dies sehr wohl machen, weil hier der Kontenrahmen größer ist und auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer mit abgedeckt werden. Und in diesem Modul kann man auch die Meldungen für MOSS machen, warum sollte also OSS nicht möglich werden?

  • Nur zur Info, mittlerweile wurde das MOSS-Verfahren überarbeitet und nennt sich nun OSS-Verfahren.


    Evtl. ist dies bei dem ein oder anderen noch nicht ganz angekommen.

    Ist aber schon über ein Jahr her