Versehentliche Doppeltbuchung - Rücklastschrift

  • Hallo zusammen,


    Für meine UG mache ich Sollversteuerung und nutze SKR04. Jetzt hatte die UG eine Dienstleistung eingekauft welche versehentlich doppelt vom Konto der UG abgebucht wurde. Als der Fehler aufgefallen war, wurde der selbe Betrag wieder zurück auf das Konto gebucht.


    D.h. ich habe bis jetzt zwei mal die Abbuchung gebucht:

    Soll-Konto 6825

    Haben-Konto 1800


    Jetzt muss ich noch 1x die Rückbuchung buchen

    Soll-Konto 1800

    Haben-Konto ???


    Welches Konto muss ich da nehmen?


    Vielen Dank.

    Bei Fragen gerne nachhaken.

  • Moin,


    die erste Abbuchung würde ich über das Kostenkonto buchen (bzw. über ein Kreditorenkonto; als UG müssen doch Verbindlichkeiten und Forderungen ausgewiesen werden ?!). Die zweite Zahlung würde ich über ein Transit-/Verrechnungskonto erfassen...


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Moin!


    Ich bin auch etwas irritiert, dass Du nicht mit einem Kreditorenkonto arbeitest.


    Da kannst Du auch beide Abbuchungen verbuchen. Außerdem musst Du doch auch die Eingangsrechnung buchen und mit der Lastschrift verknüpfen. Die erste Lastschrift wird über die Belegnummer der entsprechenden ER zugeordnet (Kreditor an Bank). Die zweite Abbuchung kannst Du dann genauso buchen, mit einer entsprechenden Info versehen und einfach wieder retour buchen (Bank an Kreditor).


    Gruß

    Chris