Rückerstattung der Umsatzsteuervorrauszahlung des FA auf welches Konto buchen

  • Hallo,

    ich habe im Q3 (2020) eine korrigierte Umsatzsteuervorrauszahlung an das FA geschickt welches mir dann umgehend eine Rückerstattung gesendet hat.

    Meine Vorrauszuahlungen buche ich über das Konto 1780 und die Rückerstattung habe ich ebenfalls auf das Konto 1780 als Einnahme gebucht.

    Nun habe ich folgendes Problem mit der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2020:


    In meinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen habe ich nun für Q3 zwei Beträge stehen, einmal die Anmeldung Q3 und die Anmeldung Q3 (korrigiert) aber nicht die Rückerstattung.

    Jetzt rechnet er mir bei der Umsatzsteuererklärung für 2020 Q1 + Q2 + Q3 + Q3 (korrigiert) +Q4...................


    Was habe ich falsch gebucht?

  • Du weißt aber schon, dass eine UStVA eine Steuererklärung ist? Diese ist abgegeben und kann nicht einfach so gelöscht werden. Du kannst doch die UStE manuell anpassen an den tatsächlichen Betrag. Im Konto 1780 würde ich den ersten Betrag stornieren, niemals eine Buchung löschen.

  • MB zieht aber in der Berechnung der Jahressteuererklärung die Übertragungen mit dazu. Spätestens nächstes Jahr stimmen die Werte dann nicht mehr.

    Man kann bzw. ich drucke die Protokolle immer aus.

    Aber eine Korrigierte Anmeldung überschreibt immer das Original beim FA. Ohne Original keine Korrektur. Ich hatte mal eine Korrektur als erstes angekreuzt im Stress und übertragen, also kein Original. Nach einer Woche kam n Brief, das die Übertragung nicht gültig sei. Der FA-Mann sagte mir dann das die Korrektur ohne Original ins leere läuft und nicht gilt.


    Die Software ist im Übrigen nicht das Wenn und aber. Es zählen immer die Übertragungen. Erst dann ist es in Stein gemeißelt.