Berechnung des Eintrags in "Anlage Sonderausgaben"

  • Hallo allerseits, dies ist mein erster Beitrag und ich möchte so knapp wie möglich formulieren und desweiteren auf die Anhänge als Erläuterung verweisen.

    Es geht konkret um die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2020 und um die Frage wie die Software die Einträge in Formularanlage "Sonderausgaben" unter "gezahlte KiSt" und "erstattete KiSt" berechnet. Dies scheint mir nicht im Einklang mit der Vorgehensweise des FA zu sein.

    Anhang 1 zeigt die Berechnung der anrechenbaren Sonderausgaben durch die Software. Ich habe hier die Option "programmunterstützt" gewähIt. In der Summe ergeben sich 1366,41€.

    Anhang 2 zeigt was von der Software im Formular eingetragen wurde, 1873.-€. Meine Vermutung 1366,41 + 511=1877,85.-€ (stimmt also nicht ganz).

    Anhang 3 zeigt was das Finanzamt daraus gemacht hat. Es hat die Angabe 1873.- ingoriert und stattdessen die realen Zahlungen (Nachzahlungen + Vorauszahlungen+ Abzüge vom Lohn etc) des Jahres 2020 herangezogen. Die virtuelle Erstattung von 511.- wurde aber trotzdem abgezogen.

    Frage 1: Wieso errechnet das FA die Sonderausgaben lediglich aus den realen Zahlungen im Kalenderjahr 2020 und nicht wie die Software teilweise auch aus der Steuerschuld des Vorjahres 2019.

    Frage 2: Wieso werden bei der Software im letzten Abschnitt der Berechnung (Anhang 1) keine Nachzahlungen im Jahr 2020 berücksichtigt.

    Frage 3: wie errechnet sich der Wert 1873.-€??

    kürzer gehts leider nicht und man muss sich zudem in die Anhänge vertiefen.

    Für den der's tut einen herzlichen Dank.

    Software: Version 28.07 (Build2310)

    • Offizieller Beitrag

    Wieso errechnet das FA die Sonderausgaben lediglich aus den realen Zahlungen im Kalenderjahr 2020 und nicht wie die Software teilweise auch aus der Steuerschuld des Vorjahres 2019.

    Weil das Finanzamt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG zutreffend anwendet. Im Unterschied dazu weiß die Software ja nicht, wann die Zahlungen/Erstattungen tatsächlich erfolgt sind und unterstellt, ohne manuellen Eingriff des Anwenders, immer die Geldflüsse zum zu erwartenden Termin.


    Wenn die Veranlagung bzw. die daraus resultierenden Geldflüsse nicht im Folgejahr erfolgten, muss man zwangsläufig manuell diese Beträge würdigen. Im Prinzip ist das eine ganz einfache Plus-Minus-Rechnung. Das Finanzamt geht immer von den Zahlen und Daten laut deren Steuererhebungskonto aus.


    Das haben wir aber auch schon öfters so erläutert und wäre sicherlich über die erweiterte Forumssuche auffindbar.

  • Die "Software" kann auch nur mit den Daten arbeiten, die man eingegeben hat. Also die Eingaben prüfen.

  • Hallo,

    danke für die schnellen Antworten.

    Da habe ich wohl einen Anfängerfehler gemacht in der Hoffnung, dass das Programm mir die Arbeit abnimmt und es schon richtig machen wird. Doch wieder bestätigt sich bei der Arbeit mit Programmen, "shit in, shit out".

    Ich führe nun künftig genau Buch wann und wieviel an Zahlungen über die Grenze vom FA zu mir fließt und mach die Einträge zukünftig manuell.


    Grüße CA

  • Hallo,

    mein Problem besteht weiter und zwar scheint es in der internen Kommunikation der Eingabeformulare "Kirchensteuer" und "Steuervorauszahlungen" zu liegen.

    Beispiel:

    Eingabe in "Steuervorauszahlungen" für 2020 neben EkSt und Soli,

    KiSt: 164.-€. Das entspricht den Zahlungen und den Forderungen des FA aus dem vorangegangenen Bescheid.


    Ins Formular "Kirchensteuer und Kirchgeld" (Schalterstellung: keine Programmunterstützung) wird dieser Wert übernommen.

    KiSt: 164.-€. Das ist das Problem, denn hier gehört 198.-€ hin, weil tatsächlich im Kalenderjahr 2020 198€ KiSt herrührend aus verspäteter Vorauszahlung für 2019 geleistet wurden.

    Plus Nachzahlungen + Steuerabzug vom Lohn ergibt eine Summe von 1246.-€ gezahlte KiSt als abziehbare Sonderausgaben.

    Im Bescheid 2020 steht unter abziehbare Sonderausgaben "gezahlte Kirchensteuer" 1246.-€. Das passt also.

    Auf diesen Wert komme ich aber nicht solange im Formular "Steuervorauszahlungen" 164.-€ steht.