Nutzungszeiträume für Arbeitszimmer angeben

  • Im letzten Jahr war ich Coronabedingt von März bis Dezember im Home-Office. Für diesen Zeitraum stand mir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und mein Arbeitszimmer war daher der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit.


    Entsprechend möchte ich das in meiner Steuererklärung wie folgt angeben:


    Angabe der Fahrtkosten zur Arbeit von Januar bis Februar

    Angabe der Kosten für das Arbeitszimmer von März bis Dezember


    Das Arbeitszimmer befindet sich in einer gemieteten Wohnung, ein vorher privat genutztes Zimmer wurde ab März zum Arbeitszimmer.

    -> Screenshot Arbeitszimmer


    Bei der Erfassung der Zeiträume unter "Nutzung" gibt es aber immer eine Fehlermeldung aufgrund der privaten Nutzung.

    -> Screenshot Nutzung_Arbeitszimmer


    In einer früheren Programmversion waren die Eingabemasken anders aufgebaut. Hier wurde nach dem Vorhandensein des Arbeitszimmers und nicht nach dem Mietverhältnis der Wohnung gefragt.

    -> Screenshot vorher_Arbeitszimmer


    Wie kann ich die Zeiträume korrekt erfassen?


    Vielen Dank und beste Grüße

  • Genau dafür gibt es die Homeoffice-Pauschale. Dein Arbeitgeber stellt dir einen Arbeitsplatz weiterhin zur Verfügung, ob du ihn nutzen kannst/darfst oder nicht.

  • Erstmal danke für die Antwort.

    Wie oben geschrieben stand mir aber in der Zeit von März-Dezember kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, so dass m.E. grundsätzlich ein Arbeitszimmer geltend gemacht werden kann. Meine Frage bezieht sich darauf, wie ich ein unterjährig eingerichtetes Arbeitszimmer korrekt erfassen kann.


    Danke im Voraus!

  • Du irrst dich - der Arbeitsplatz bei deinem Arbeitgeber stand ja weiterhin zur Verfügung. Dass wegen gesetzlicher Vorgaben dieser nicht genutzt werden konnte, bedeutet nicht, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Und genau für diese Fälle gibt es die Home-Office-Pauschale.


    Frage einen Lohnsteuerhilfeverein - der Raum wurde nicht zu mindestens 90% über das ganze Jahr zu beruflichen Zwecken genutzt.

  • Bei meiner Frage geht es aber nicht darum, ob der Arbeitsplatz weiterhin zur Verfügung stand (eine Bescheinigung vom Arbeitgeber liegt vor), sondern um die Eingabe der Zeiträume.


    Das Arbeitszimmer befindet sich in einer gemieteten Wohnung, ein vorher privat genutztes Zimmer wurde ab März zum Arbeitszimmer.

    -> Laut der Anwendung liegen damit 16,6 % private Nutzung vor (Januar, Februar)


    Meine Frage also: Bediene ich die Anwendung falsch oder kann man ein Arbeitszimmer in einer bereits seit langem gemieteten Wohnung immer nur zum Beginn eines Jahres einrichten?

  • hier steht alles gut erklärt

    (Link zu Fremdanbieter durch Moderator entfernt)


    Wenn Du das Arbeitszimmer absetzen kannst/darfst dann ignorier die Warnmeldung ist ja keine Fehlermeldung sondern nur eine Warnung

  • Du irrst dich - der Arbeitsplatz bei deinem Arbeitgeber stand ja weiterhin zur Verfügung. Dass wegen gesetzlicher Vorgaben dieser nicht genutzt werden konnte, bedeutet nicht, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Und genau für diese Fälle gibt es die Home-Office-Pauschale.


    Frage einen Lohnsteuerhilfeverein - der Raum wurde nicht zu mindestens 90% über das ganze Jahr zu beruflichen Zwecken genutzt.


    Nein, das ist einfach falsch:


    Zitat

    Für die Jahre 2020 und 2021 gibt sich die Finanzverwaltung großzügig: Wer wegen der Corona-Pandemie aus gesundheitlichen Gründen (dazu gehört ach, dass eine eigene Corona-Infektion vermieden werden soll) ausschließlich oder zeitlich überwiegend im häuslichen Arbeitszimmer gearbeitet hat, kann seine Arbeitszimmerkosten unbegrenzt geltend machen, ohne die 1.250-Euro-Grenze beachten zu müssen (BMF-Schreiben vom 9.7.2021, Az. IV C 6 – S 2145/19/10006 :013).

    Die Sonderregelungen gelten für die »Zeit der Corona-Pandemie«. Darunter versteht die Finanzverwaltung derzeit den Zeitraum 1.3.2020 bis 31.12.2021.

    Das bedeutet: Die Arbeitszimmerkosten sind nicht nur dann abziehbar, wenn der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice angewiesen hat, sondern auch dann, wenn der Arbeitnehmer selbst die Entscheidung trifft, zu Hause zu arbeiten und damit einer Empfehlung der Bundesregierung bzw. der Länder folgt.

    Wer also zum Beispiel den Kontakt mit Kollegen vermeiden möchte, um sich nicht mit Corona zu infizieren, kann grundsätzlich die Arbeitszimmerkosten absetzen.

    Corona-bedingte Steueränderungen und Hinweise für Ihre Steuererklärung 2020
    Wichtige Hinweise für Ihre Steuererklärung 2020 - Corona bedingte Steueränderungen und nützliche Hinweise für Ihre Steuererklärung
    www.steuertipps.de


    Ich habe das selbe Problem. Wie konntest Du Deins lösen?


    Ich wohne in einem Haus zur Miete. Da meine Frau früher selbstständig war, haben wir im Dachgeschoss ein eigenes Büro, was aber bisher nicht mehr genutzt wurde. Im März 2020 wurde ich vom Arbeitgeber in Homeoffice geschickt (und bin seitdem auch da), unter anderem weil ich zu einer Risikogruppe gehöre. Nun wollte ich für Januar und Februar meine Fahrten in das Büro absetzen und von März bis Dezember das Arbeitszimmer zu Hause. Es entspricht allen Vorgaben für ein häusliches Arbeitszimmer (abgeschlossen, nur Bürotätigkeit, ...).


    Allerdings werde ich gefragt, "Bestand das Mietverhältnis das gesamte Jahr?". Wenn ich dort wahrheitsgemäß mit "Ja" antworte, aber dann bei Nutzung "03 - 12" eingebe, bekomme ich die selbe Fehlermeldung wie Du, dass im Zeitraum "01 - 02 " das Zimmer privat genutzt wurde und dies nicht möglich sei, ich solle eine Corona Pauschale beantragen. Das ist allerdings Unsinn, da diese nur für maximal 120 Tage gilt und eher für Leute gedacht ist, die entweder nicht dauerhaft im Homeoffice sind und/oder kein eignes Arbeitszimmer haben (Küchentisch). Mir bleibt nur, bei Mietverhältnis anzugeben, dass ich das Haus nur von März bis Dezember gemietet hätte, was leider falsch ist, um diese Fehlermeldung zu vermeiden.


    Ich bin selber Softwareentwickler und für mich sieht das nach einem logischen Fehler im Steuer Sparbuch aus. Was hat die Dauer meines Mietverhältnis (!) mit der Nutzung meines Arbeitszimmers zu tun? Ich kann doch das Haus oder eine Wohnung, das ganze Jahr bewohnen / mieten, aber nur zu ausgewählten Zeiträumen mein Arbeitszimmer nutzen. Das ist auch auf diversen Seiten so beschrieben, allerdings kann ich es nicht in dieser Software hier so hinterlegen:


    Zitat


    Beispiel: Ein Angestellter war im Lock­down von März bis Mai und ­November bis Dezember 2020 voll im Home­office. Die übrigen sieben Monate arbeitete er nur zwei Tage pro Woche zu Hause. Er kann für sein 15 Quadrat­meter großes Heimbüro 187 Euro im Monat ansetzen, das sind 15 Prozent der Warmmiete und Neben­kosten für seine 100 Quadrat­meter große Wohnung. Er rechnet für sein Heimbüro ab: 935 Euro (5 Lock­down-Monate x 187 Euro) plus 1 250 Euro (7 Monate x 187 Euro, maximal 1250 Euro). Die 2 185 Euro bringen ihm abzüglich von 1 000 Euro Werbungs­kostenpauschale bei ursprüng­lich 40 000 Euro zu versteuerndem Einkommen rund 432 Euro Steuererstattung inklusive Soli.

    Homeoffice und häusliches Arbeitszimmer: Im Homeoffice Steuern sparen
    Mit Kosten für das Homeoffice lassen sich Steuern sparen. Stiftung Warentest zeigt, wie viel drin ist.
    www.test.de

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das ist einfach falsch:

    Denke ich nicht, denn:

    Zu dieser Aussage gehört leider ein ganz großes »ABER« – denn die üblichen Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer müssen trotzdem vorliegen!

    Und genau daran werden viele Arbeitnehmer scheitern.

  • Denke ich nicht, denn:

    Warum? Es war ja nicht die Aussage von jhnss, dass das Arbeitszimmer nicht anerkannt wird, sondern dass es ihm im Programm nicht möglich ist die Zeit von März - Dezember fehlerfrei zu hinterlegen. Daraufhin kam ja die Antwort von nesciens, er könne das Arbeitszimmer nur absetzen, wenn er es das ganze Jahr nutzen würde. Da dies im Falle von Corona (Homeoffice angeordnet ab März) nicht zutreffen kann ist klar und wird ja offensichtlich auch in den Sonderregeln der Finanzverwaltung berücksichtigt.


    Das Problem in WISO ist doch offensichtlich, wenn ich mir die Screenshots von jhnss anschaue, dass in der alten Version die Nutzungsdauer unter "Allgemeine Angaben" eingetragen wurde und damit separate Einträge in der Tabelle "Arbeitszimmer" erstellt wurden. Das habe ich auch schon so auf Screenshots im Forum hier gesehen und mich gewundert, dass das bei mir in WISO nicht (mehr) möglich ist. JETZT wird das Arbeitszimmer für das ganze Jahr "angelegt" (man braucht also nicht mehr alle allgemeine Daten doppelt und dreifach einzutragen, was gut ist) und die Nutzungsdauer ist in den Bereich Nutzung verschoben worden - was Sinn macht. Allerdings wurde, meines Erachtens, vergessen die Fehlerprüfung dahingehend anzupassen, so dass jetzt ein "Fehler" (roter Hinweis) erscheint, wenn man nicht alle angegebenen Monate "verbraucht". Vorher machte das Sinn, jetzt nicht mehr...


    Beispiel:


    Vorher -> Monate der Nutzung unter Allgemein auf 03 - 12 gestellt - im Menü "Nutzung" auch 03 - 12 zu 100% angegeben -> Prüfung ergibt alles ok da alle Monate "benutzt" wurden

    Vorher -> Monate der Nutzung unter Allgemein auf 03 - 12 gestellt - im Menü "Nutzung" nur 04 - 12 zu 100% angegeben -> Prüfung ergibt Fehler, da der März nicht "benutzt" wurde


    Jetzt -> Monate der Nutzung unter Allgemein gibt es nicht mehr, es wird immer das ganze Jahr benutzt (in der Liste für Arbeitszimmer steht automatisch 01 - 12 drin) - im Menü "Nutzung" 03 - 12 zu 100% angegeben -> Prüfung ergibt fälschlicherweise "Fehler", da 03 - 12 != 01 - 12


    Um den Fehler zu umgehen, muss ich angeben, mein Arbeitszimmer (in meinem eigenen Haus!) nur von 03 - 12 gemietet zu haben -> Prüfung ergibt alles ok, da 03 - 12 == 03 - 12. Ist aber eigentlich Blödsinn und ein offensichtlicher Bug (nicht angepasste Fehlerauswertung).