Einkommensteuer nach Feststellungserklärung

  • Hallo Zusammen,


    ich habe kürzlich für mein in 2020 gekauftes Haus eine Feststellungserklärung an das Finanzamt gesendet. Antwort habe ich noch nicht.

    Darin erkläre ich, dass es eine Grundstücksgemeinschaft mit 6 Eigentümer gibt und wir seit dem Kauf bis Ende 2020 nur Ausgaben für Renovierungen hatten, jedoch keine Einnahmen.


    Demnach sehe ich weder die Notwendigkeit noch einen Vorteil darin in meiner persönlichen Einkommensteuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzugeben.


    Hat jemand dazu eine Erfahrung oder Meinung die er/sie mit mir teilen möchte?


    Vielen Dank!

  • Erstens wird das Finanzamt diese von Amts wegen übernehmen, denn es wird eine Kontrollmitteilung an dein Wohnsitzfinanzamt erfolgen. Zweitens: mit den Verlusten, die dir zugerechnet werden in der Feststellungserklärung, kannst du doch Erträge aus anderen Einkünften verrechnen, senkst also deine Steuerlast. Wieso Steuern verschenken?

  • Moin!


    Natürlich macht es Sinn, negative Einkünfte aus Vermietung anzugeben.
    Ein Verlust aus einer Einkunftsart, wie hier bei Dir aus Vermietung und Verpachtung, vermindert im selben Jahr Deine anderen positiven Einkünfte. Dadurch verringert sich der Gesamtbetrag der Einkünfte, damit das zu versteuernde Einkommen und somit die Gesamt-Steuerlast.
    Nennt sich Verlustverrechnung.


    Gruß

    Chris

  • gilt nicht generell - hier aber schon. Für Verluste aus Gewerbebetrieb oder Kapitaleinkünften gelten gesonderte Regeln.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für euer Feedback! Jetzt muss ich nur noch das Steuersparbuch dazu bekommen 6 Eigentümer zu akzeptieren :/

    Wo soll da bei einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen das Problem bestehen? Sechs Beteiligte sind da doch eher noch der untere Bereich. Da gibt es wirklich ganz andere Größen. Abgesehen davon hast Du die Feststellungserklärung doch angeblich schon längst versendet:

    ich habe kürzlich für mein in 2020 gekauftes Haus eine Feststellungserklärung an das Finanzamt gesendet. Antwort habe ich noch nicht.

    Darin erkläre ich, dass es eine Grundstücksgemeinschaft mit 6 Eigentümer gibt und wir seit dem Kauf bis Ende 2020 nur Ausgaben für Renovierungen hatten, jedoch keine Einnahmen.

  • Ich sprach von der Einkommensteuererklärung, nicht der Feststellungserklärung. Diese ist bereits eingereicht.


    Bei der Einkommensteuererklärung unter "Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen" muss ich angeben, dass das Objekt sowohl mir als auch meiner Ehefrau gehört sowie 4 weiteren Eigentümern. Leider wird dann dort automatisch eine Aufteilung nach Prozent gemacht, wobei meine Frau und ich 100% zusammen haben, was ja faktisch nicht korrekt ist. Wir besitzen zusammen nur knapp 33% am Objekt. Siehe dazu der Screenshot des Formulars.


    Oder liege ich damit komplett falsch? Ich könnte es noch als 2 Objekte eintragen, womit ich es allerdings auch nicht besser eintragen kann.


    • Offizieller Beitrag

    Ich sprach von der Einkommensteuererklärung, nicht der Feststellungserklärung. Diese ist bereits eingereicht.

    Das hörte sich oben aber anders an:

    Jetzt muss ich nur noch das Steuersparbuch dazu bekommen 6 Eigentümer zu akzeptieren

    Denn was sollten die Einkünfte der anderen Miteigentümer in Eurer Einkommensteuererklärung zu suchen haben.


    Bei der Einkommensteuererklärung unter "Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen" muss ich angeben, dass das Objekt sowohl mir als auch meiner Ehefrau gehört sowie 4 weiteren Eigentümern.

    Und da bist Du eben falsch.


    Oder liege ich damit komplett falsch? Ich könnte es noch als 2 Objekte eintragen, womit ich es allerdings auch nicht besser eintragen kann.

    Als Objekt in dem Sinne wird es überhaupt nicht eingetragen.



    Auch wenn beide Eheleute Miteigentümer sind bleibt es bei noch anderen Beteiligten immer noch jeweils eine Beteiligung an einer GbR. Also muss man die jeweiligen Beteiligungsanteile/-einkünfte eben auch unter Beteiligungen für den jeweiligen Ehegatten gesondert anlegen.

  • Entschuldige, aber langsam verstehe ich nur noch Bahnhof 8|


    Natürlich haben die anderen 4 nichts im meiner Einkommensteuererklärung zu suchen, aber irgendwie muss ich doch angeben, dass wir eben nur 33% besitzen und nicht 100%. Oder muss ich das etwa nicht?


    Das Wiso Steuersparbuch handhabt das Haus als Objekt. Ich kann Einkommen aus Vermietung ja nur unter "Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen" eingeben und dort wird zunächst ein Objekt (in dem Falle das Haus) eingetragen. Anschließend die Details mit Einnahmen und Ausgaben.

    Wo anders kann ich doch gar keine Einnahmen aus der Vermietung eintragen?


    Auch wenn natürlich meine Einnahmen 0 EUR sind und ich nur Zigtausend Ausgaben für die Renovierung hatte... ^^

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich haben die anderen 4 nichts im meiner Einkommensteuererklärung zu suchen, aber irgendwie muss ich doch angeben, dass wir eben nur 33% besitzen und nicht 100%. Oder muss ich das etwa nicht?

    Auch wenn beide Eheleute Miteigentümer sind bleibt es bei noch anderen Beteiligten immer noch jeweils eine Beteiligung an einer GbR. Also muss man die jeweiligen Beteiligungsanteile/-einkünfte eben auch unter Beteiligungen für den jeweiligen Ehegatten gesondert anlegen.


    Das Wiso Steuersparbuch handhabt das Haus als Objekt. Ich kann Einkommen aus Vermietung ja nur unter "Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen" eingeben und dort wird zunächst ein Objekt (in dem Falle das Haus) eingetragen. Anschließend die Details mit Einnahmen und Ausgaben.

    Wo anders kann ich doch gar keine Einnahmen aus der Vermietung eintragen?

    Also muss man die jeweiligen Beteiligungsanteile/-einkünfte eben auch unter Beteiligungen für den jeweiligen Ehegatten gesondert anlegen.


    Suche unter dem Stichwort Beteiligungen einfach mal über Deine Programmhilfe/-suche oder auch in der erweiterten Forumssuche. ;)


    https://www.buhl.de/wiso-softw…php?search/&q=beteiligung

  • Du gibst in deiner Einkommensteuer überhaupt kein Objekt mehr an! Sondern das Ergebnis aus einer Beteiligung an einer GbR. Dies erreichst du über zwei Wege (Kopien aus dem Steuersparbuch):

    a) über die Masken Vermietung und Verpachtung (V+V 1, nach Steuerthemen sortiert) oder

    b) über die Maske Andere Einnahmen (V+V 2, sortiert nach Lebensbereichen)

  • Hallo Neida,


    vielen Dank für die Beschreibung und die Bilder. Ich bin nun der Maske Andere Einnahmen gefolgt.


    Dort habe ich die ETG eingetragen, sowie aus der "Zuzurechnende Einkünfte aus aus Vermietung und Verpachtung" die zwei Zeilen aus der Feststellungserklärung die zu meiner Frau und mir gehören. In unserem Fall ist dies eben wegen der fehlenden Einkünfte ein hoher negativer Betrag.

    Habe ich damit deine Anleitung damit korrekt verstanden?


    Viele Grüße