Rechnung - Versand-/Frachtkosten aus Skontoberechnung herauslassen

  • Hallo Zusammen,


    wir weisen bei uns auf der Rechnung bereits den Skonto-Betrag, sowie den daraus folgenden Zahlbetrag ohne Skonto aus.


    Gibt es die Möglichkeit, die Fracht- oder Versandkosten (die beide in der Arikelkategorie "Versand" angelegt sind), nicht in die Skontoberechnung einfließen zu lassen? Da diese nicht skontierbar sind.


    Vielen Dank. :)

  • Mit welcher Begründung sind diese nicht skontierbar?? Das Skonto ist ein genereller Preisnachlass für frühes Zahlen - warum sollten hier Fracht- und Versandkosten ausgenommen werden? Nur weil immer weniger Leute die "kaufmännischen Gebräuche" nicht (mehr) kennen - es gibt die Regel: Nebenleistung trägt Schicksal der Hauptleistung.

  • Mit welcher Begründung sind diese nicht skontierbar??

    muss das begründet werden? Wenn ja, nach welchem Paragrafen.


    Bei mir ist das ganz schlicht gehalten. Da steht:

    Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Auftraggeber. Rechnungen sind zahlbar laut den im Rechnungstext ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Kosten für Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten sind nicht skontierbar.

    es gibt die Regel: Nebenleistung trägt Schicksal der Hauptleistung.


    Du verwechselst das mit § 3 UStAE 3.10 Einheitlichkeit der Leistung

    Ich springe ja auch nicht gleich in den Fluß nur weil es jemand vormacht.

    Die Preisgestaltung ist Unternehmersache. Die Spedition sagt auch nicht: "Ja wenn sie 3% Skto. geben, bekommen Sie bei mir auch 3%

  • Gibt es die Möglichkeit, die Fracht- oder Versandkosten (die beide in der Arikelkategorie "Versand" angelegt sind), nicht in die Skontoberechnung einfließen zu lassen?

    kann man in MB nicht eine Zwischensumme bilden welche skontierbar ist und dann Fracht aufschlagen?

  • Das Skonto bezieht sich immer auf den Gesamtbetrag. Es handelt sich auch nicht um einen Rabatt, sondern um eine Gebühr (Zinsen) für eine kreditive Leistung. Zahlt der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb der angegeben Frist, braucht er folglich die Zinsen zur Ausschöpfung der vollen Fälligkeitsfrist nicht bezahlen und kann diese vom (Gesamt-) Betrag abziehen.
    Daher wird in den mir bekannten Kalkulationsschemata das Skonto ausnahmslos nach Hinzurechnung sämtlicher Vertriebsnebenkosten (u.a. Fracht/Versand) einkalkuliert.

    Natürlich kannst du deine Preise so gestalten, wie immer du magst. Nur handelt es dann eben nicht um "Skonto" im kaufmännischen Sinne.

    Meine Welt: EÜR, IST-Versteuerer, MB, Variante 3, SKR03 // Windows 11 Pro
    HINWEIS: Die von mir hier verfassten Beiträge äußern lediglich die persönliche Meinung des Verfassers und sind in keiner Weise qualifizierte, individuelle Beratung.

  • Das Skonto bezieht sich immer auf den Gesamtbetrag.

    Nur handelt es dann eben nicht um "Skonto" im kaufmännischen Sinne.

    So ein Unsinn! Geh mal in die Baubranche, da ist es völlig üblich, dass durchgereichte Positionen nicht skontierfähig sind.

    Die Preisgestaltung ist Unternehmersache. Die Spedition sagt auch nicht: "Ja wenn sie 3% Skto. geben, bekommen Sie bei mir auch 3%

    eben

    Ich finde ja immer wieder schön, wie Fragestellern hier von diversen Leuten grundsätzlich erst einmal die Hilfe verweigert wird, aber nicht durch Nicht-Antworten, sondern indem man dem Fragesteller seine Frage noch einmal um die Ohren haut (á la, solche Wünsche hat man nicht zu haben, hab ich ja auch nicht) oder erst einmal eine Begründung fordert. Fühle mich manchmal wie auf dem Amt hier. Bitte erst Formular XY mit langer Begründung für ihr Begehr einreichen, dann wird ihnen vielleicht, aber auch nur vielleicht, geholfen.


    Ich habe letztens bei einem großen Baustofflieferanten folgenden Workaround kennengelernt, dessen System das anscheinend auch nicht macht. Er schreibt zwar 3% Skonto auf die Rechnung, hat aber in den AGB geschrieben, dass wegen nicht skontierfähiger Positionen, die Sache vereinfacht wird, indem tatsächlich nur 2,85% Skonto gegeben wird, in dem Fall aber auf den Gesamtpreis.


    sprich, ich wüsste keinen Weg

    Man kann im Artikelstamm "nicht rabattfähig" hinterlegen, aber nicht "Nicht skontierfähig".


    Aber eine Gegenfrage hätte ich auch: die Skontoberechnung. Ich habe keine Variable in den Textbausteinen gefunden, den Skontobetrag auszuweisen. Wie setzt Du das um?

  • Natürlich gibt es die Notwendigkeit Positionen nicht zu skontieren. Das ist bei uns bei Kabel der Kupferzuschlag, oder Pfand, oder Lizenzgebühren oder Hersteller Fixpreise… da gibt es viele Möglichkeiten.


    Unser Workaround ist das wir den Skontobetrag manuell drunterschreiben. Kostet zwar Zeit aber der Kunde hat’s direkt vor Augen.

  • So ein Unsinn! Geh mal in die Baubranche, da ist es völlig üblich, dass durchgereichte Positionen nicht skontierfähig sind.

    Sorry, aber von "durchgereichten" Posten hatte ich nichts gelesen.

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  • Hallo Dozent_WISO_MB,


    Aber eine Gegenfrage hätte ich auch: die Skontoberechnung. Ich habe keine Variable in den Textbausteinen gefunden, den Skontobetrag auszuweisen. Wie setzt Du das um?


    Zahlungsbedingung: 14 Tg 3%, 30 Tg. netto

    bei Zahlung bis <SKONTO DATUM> abzüglich 3,0% Skonto (<SKONTO BETRAG>) = <RECHNUNGSBETRAG OHNE SKONTO>


    So mache ich das.


    Gruss


    Hatty