Grunderwerbssteuer in Dez 2020 fällig, Immobilienkauf aber erst in 2021

  • Guten Tag,

    wir haben eine Immobilie zum Jahreswechsel 20/21 gekauft. So kam die Konstellation zustande, dass die Grunderwerbssteuer noch im Jahr 2020 fällig wurde, der Kaufpreis der Immobilie aber erst später im Jahr 2021. Das Objekt wird teilw. vermietet. Die Grunderwerbssteuer wird ja als Teil der Kaufnebenkosten betrachtet. Bin ich richtig in der Annahme, dass ich dann für 2020 nicht nichts absetzen kann in Richtung des Hauskaufes (weil der Kaufpreis erst 2021 gezahlt wurde)?


    Auch haben wir Rechnungen (z.B. Bauakteneinsicht) im Jahr 2020 erhalten. Müssen die schon in der Steuererklärung 2020 eingetragen werden? (Zufluss 7 Abfluss Prinzip). Komisch ist dann halt, dass eine Rechnung abgesetzt wird, zu einem Hauskauf, welcher erst 2021 passierte. Wiederum kann ich nicht mehr in der 2021er-Steuererklärungen Rechnungen aus 2020 geltend machen...


    Danke bereits und viele Grüße,

    Christian