Hallo liebe Steuergemeinde
Bisher habe ich fleißig mitgelesen, doch bei diesem Problem konnte mir bisher kein Beitrag helfen.
Mein Problem betrifft Kundenüberweisungen für einen Zweitversand, wenn der Kunde keine Benachrichtigung zur Abholung eines Pakets erhalten hat und das Paket anschließend an uns zurückgesendet wird.
Normalerweise fällt auf die Versandkosten als Nebenleistung der gleiche Steuersatz wie für die Hauptleistung an - OkeyDokey
Im oben geschilderten Fall muss der Kunde den Zweitversand vorab überweisen, was die Überweisung der Versandkosten für den Zweitversand zu einer Hauptleistung macht, richtig?
Wie wird das ganze dann gebucht? 8400 wäre ja dann eine ungerechtfertigte Besteuerung, da die Einnahme 1zu1 als durchlaufender Posten für die neu anfallenden Versandkosten genutzt wird.
Auf welches Sachkonto wird der Zahlungseingang der Versandkosten für den Zweitversand gebucht?
Vielen Dank im Voraus
PS. EÜR - Wiso Steuer-Sparbuch 2021