Kinderfreibetrag ein Kind fehlt

  • Hallo,


    ich habe zwei Kinder (u12) und bin mit meiner Frau verheiratet. (Zusammenveranlagt)

    ich habe die Daten im Steuerprogramm von 2018 auf 2019 übernommen.


    Im Vergleich der Vorjahressteuererklärung werden die Kinderfreibeträge für (bis 2018) beide Kinder angezeigt.

    2017 = 9.576 €

    2018 = 9.960 €

    In 2019 wird hier allerdings nur noch ein Kind (5.172€) aufgeführt.


    Nach mehrmaligem durchsuchen konnte ich keine Änderung zwischen 2018 und 2019 bei der Eingabe feststellen.


    Auch wenn ich ein Kind lösche bleibt der Wert bei 5.172 € (er ändert sich also nicht).

    Was könnte denn hierfür der Grund sein?

    Der "Betreuungsfreibetrag" und auch der "dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen" Betrag verhalten sich genauso. Auch hier wird der Betrag nicht doppelt ausgewiesen.

  • Aber bei einem gesamt Einkommen von über 100.000 wird doch der Kinderfreibetrag verwendet oder?


    Und warum passiert nichts, wenn ich ein Kind raus lösche, dann müsste sich der Wert doch auch ändern.

  • Ja und genau dort hab ich das ja bemerkt, dass hier nur der einfache Wert drin steht und nicht der doppelte (weil zwei Kinder). Und wenn ich das mit den Jahren zuvor vergleiche steht immer der doppelte Wert drin.

    Also hab ich irgendwo ein Kinde verloren, aber ich weiß nicht warum und wo das passiert ist.

    Wenn ich auf die Eingabemaske der Kinder gehe, dann steht dort bei beiden unter Freibeträge für Kinder und Kindergeld die Werte drin.

    Also: Freibetrag für den Familienausgleich = 7.812 (Kinderfreibeträge + Betreuungsfreibeträge)

    Und: inländischer Anspruch auf Kindergeld für den Familienausgleich = 2.748

  • Ich habe leider exakt das gleiche Problem bei der Steuer von 2020.
    Die Daten habe ich aus dem Vorjahr übernommen (Kinder auch mehrfach geprüft bzw. neu angelegt).
    Es wird nur der Kinderfreibetrag eines Kindes in der Berechnung verwendet. Auch in der Lohnsteuerbescheinigung des AG ist die Anzahl der Kinderfreibeträge korrekt angegeben)

    • Offizieller Beitrag

    Ohne jegliche Infos zum Sachverhalt und ohne bereinigte Screenshots der entsprechenden Programmmasken/-Anlagen kann da hier niemand etwas anderes zu sagen. Dann könnt Ihr das nur selber überprüfen.

  • Ok, es hat sich aufgeklärt. Die Günstigerprüfung wars...

    Vielleicht kann ich noch jemanden damit helfen.

    Folgender therad hat geholfen nachzusehen wo das Problem lag: RE: Berücksichtigung des Kinderfreibetrags volljähriger Kinder im Studium bei Steuerberechnung


    Aufgefallen ist mir, dass es dieses Jahr zwecks dem Coronabonus auf das Kindergeld (je 300€) zu einer veränderten Situation kommt hinsichtlich Günstigerprüfung. Denn der Steuerfreibetrag für Kinder bekam keinen Bonus. Somit ist 2020 und auch 2021 die Tendenz dass das Kindergeld (+Kinder Coronabonus) öfters die bessere Wahl ist...

    • Offizieller Beitrag

    Ok, es hat sich aufgeklärt. Die Günstigerprüfung wars...

    Wie ja oben beim Themenstarter bereits auch schon vermutet. ;)

    Günstigerprüfung Familienleistungsausgleich (Kindergeld/Kinderfreibetrag).