Der Vorverwalter einer WEG hat bei der Hausgeldabrechnung unter der Überschrift "Zur Umlage auf Mieter bestimmte Kosten" jeweils die tatsächlich aufgelaufenen Wasserkosten des Abrechnungszeitraums in der Abrechnung der Wasserwerke angegeben (Leistungsprinzip). Die tatsächlich bezahlten Kosten (Geldflussprinzip) finden sich in der Aufstellung nicht wieder. Interessanter Weise machte er es beim Allgemeinstrom genau andersrum: Da wurden lediglich die tatsächlich bezahlten Beträge für die Umlage für den Mieter aufsummiert, aber nirgends auf einen tatsächlichen Verbrauch im Abrechnungszeitraum abgegrenzt. Kann ich diesen Abrechnungsmodus übernehmen?
Bisher war ich so informiert, dass die Hausgeldabrechnung nach Geldflussprinzip abgerechnet wird, und die Nebenkostenabrechnung nach Leistungsprinzip. Lediglich die Heizkostenabrechnung wird für beide Parteien nach Leistungsprinzip abgerechnet. Oder gibt es für Wasser und Allgemeinstrom auch abweichende Regelungen?
(Und falls der Abrechnungsmodus unseres Vorverwalter okay ist: Kann ich für interessierte Miteigentümer irgendwie einen Report ziehen, damit die trotzdem sehen, welche Kosten nach Leistungsprinzip entstanden sind? Für die Heizkosten gibt es entsprechende Angaben in der Abrechnung...)
Herzlichen Dank im Voraus an kompetente Forumsmitglieder, die sich die Zeit nehmen, sich in die Kiste reinzudenken!