DKB - Mietkautionskonto

  • Guten Tag,


    ich benötige dringend ein Mietkautionskonto.


    Was ist wenn ich bei der DKB ein Giro- und Mietkautionskonto eröffne. Jedoch das Girokonto nie nutze.


    Wird die DKB dann langfristig mein Girokonto inkl. Mietkautionskonto kündigen?


    Grüße

  • Woher sollen wir anderen Anwender hier ahnen können, was dann passiert? Da musst du die DKB fragen - schlimmstenfalls musst du dir ein anderes Konto suchen.

  • Frag bei der DKB! Die haben relativ guten Telefonsupport (ich hatte dort auch nachgefragt, aber da wir eine GbR mit mehr als zwei Personen sind, klappt dies nicht für uns). Allerdings wollten wir die gesamte Mietverwaltung über das Mieterportal machen einschließlich Kredite.

    • Offizieller Beitrag

    Keine Ahnung wieso die das auf den Mieter outsourcen.

    Was ist denn so schlimm daran? Du hast damit auch als Mieter jederzeit Einblick in das Konto. Und - das ist zur Zeit zwar auf Grund der Zinslage nicht relevant, könnte es aber hoffentlich eines Tages mal wieder - Du kannst für die Zinserträge einen Freistellungsauftrag hinterlegen.


    Hat denn Deine Hausbank nichts in der Art. Wir haben vor vielen Jahren dafür z.B. mal bei der Sparkasse ein Sparbuch für angelegt, welches an den Vermieter verpfändet wurde.

  • das Mietkautionskonto bei der DKB ist für den Vermieter - Mieter können hier kein Kautionskonto anlegen.

    Vorschlag: es gibt auch Kautionsversicherungen, die kannst du anlegen und übergibst dem Vermieter den Versicherungsschein. Kostet allerdings ein recht geringe Gebühr.

    Der Vermieter kann dich nicht zu einem Kautionskonto zwingen - das müsste er selber anlegen und die Gelder darauf anlegen.

  • Nein - denn die ganze Plattform, auf dem auch das Mietkautionskonto zu finden ist, ist für Vermieter gedacht. Diese legen die Kaution auf dem Mietkautionskonto an, nicht der Mieter. Da ich selber Kunde der DKB bin, kenne ich dies zur Genüge. Als Mieter bekommst du hier kein Mietkautionskonto zu den Konditionen. Das muss der Vermieter beantragen und dazu muss dieser sich für die Vermieterplattform angemeldet haben. Dann hat er Zugriff auf alle diese genannten Funktionen.

    Etwas anderes gilt, wenn ich ein Girokonto dort habe - aber das wurde ja vom TE als nicht vorhanden genannt.

    • Offizieller Beitrag

    Nein - denn die ganze Plattform, auf dem auch das Mietkautionskonto zu finden ist, ist für Vermieter gedacht.

    Das stimmt nicht, denn wir reden hier nicht von der DKB-Verwalterplattform. Hast Du Dir eigentlich die Texte durchgelesen? Die sind eindeutig!

    Zitat

    Als Mieter*in kennt man das: Kaum ist die neue Wohnung gefunden, ist auch schon die Mietkaution fällig. Hinterlegst du diese auf einem Sparkonto, das deinem Vermieter oder deiner Vermieterin als Sicherheit dient, wird von einem Mietkautionskonto gesprochen. Möchten Vermieter*innen das hinterlegte Guthaben in Anspruch nehmen, informieren wir dich sofort. So behältst du als Kontoinhaber*in jederzeit den Überblick über deine Mietkaution.

    Endet dein Mietverhältnis und dein Vermieter oder deine Vermieterin hat keine weiteren Forderungen, wird das Mietkautionskonto aufgelöst und du kannst wieder frei über dein Geld verfügen.

    Das Mietkautionskonto, von dem hier die Rede ist, ist nicht Teil der DKB-Verwalterplattform (über die der Vermieter Kautionskonten anlegen kann). Kontoinhaber ist in dem Fall, den wir hier diskutieren, der Mieter und der legt das Konto ein. Es wird nur an den Vermieter verpfändet.



  • Billy

    Hat das Thema geschlossen.