Welches Konto für „nicht steuerbare“ Erlöse/Umsätze verwenden?

  • Wertes Mac-Forum,


    da sich durch ein EU-Gesetz die Abrechnung meiner jährlichen „Bild-Kunst-Tantieme“

    geändert hat, muss ich diese Einnahmen künftig anders verbuchen. Die ganzen

    Jahre hatte ich dafür das Konto 8300 (Erlöse 7% / 5% Ust.) verwendet. Da die Abrech-

    nung jetzt getrennt nach Verwaltungskosten und reinem (nicht steuerbaren) Aus-

    zahlungsbetrag gegliedert ist, brauche ich jetzt ein „nicht steuerbares“ Konto. Unter

    dem Kontorahmen SKR03 finde ich da aber nicht wirklich etwas Passendes.


    Habe mit meinem Sachbearbeiter bei der Umsatzsteuerstelle gesprochen und er

    sagt, es braucht ein „nicht steuerbares“ Konto. Ein „umsatzsteuerfreies“ Konto

    würde nicht passen. Und nun? Könnt Ihr mir weiter helfen?


    Vorab besten Dank für die Mühe! :)

    Beste Grüße

    Krabat



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  • Hai Lavender,


    vielen Dank für Deine Antwort, nebst Konto-Hinweis!


    Genau dieses Konto habe ich dem Sachbearbeiter vom Finanzamt auch genannt,

    aber dieser meinte: „Nein, dieses würde so nicht passen.“ Aber außer diesem

    Konto gibt es lediglich nur noch ein weiteres Konto mit der Bezeichnung „nicht

    steuerbar“, was aber angeblich auch nicht das Richtige wäre. Tja, und daher war

    oder ist meine Hoffnung hier einen Tipp zu bekommen. Scheint wohl etwas

    schwierig zu sein, vor allem, wenn im Kontorahmen nicht mehr zur Verfügung

    steht, nicht wahr? Hmm...und nun? Muss ich etwa den Kontorahmen wechseln?

    Kann ja eigentlich nicht Sinn der Sache sein. Nun denn...für den Moment mal

    bis hierher. Mal schauen, ob noch jemand einen andere Idee hat. :) Und nochmals

    Dankeschön für Deinen Hinweis.


    Schönes Wochenende!

    Beste Grüße

    Krabat



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  • Hai Miwe4,


    merci für Deine umgehende Reaktion und natürlich auch für Deinen Hinweis!


    Dann werde ich das morgen mal gleich überprüfen. Jetzt ist es mir doch etwas

    zu spät für die Buchhaltung. ;) Werde mich dann wieder rückmelden.


    Nochmals merci und auch Dir ein Bon Weekend.

    Beste Grüße

    Krabat



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  • Hai Miwe4,


    so, habe mir jetzt mal Deinen Vorschlag angeschaut und muss leider sagen,

    dass dieses Konto bestimmt nicht passend ist. Denn mit Versicherungs-

    Entschädigung hat es ganz sicher nichts zu tun. Ich weiß auch gar nicht, wie

    Du auf den Urteilstenor „Schadensersatz“ gekommen bist. Ich habe doch

    geschrieben, dass es um Tantieme geht. Das hat mit Schadenersatz über-

    haupt nichts zu tun. Nun denn...dann war das ein Missverständnis. Werde

    jetzt noch mal beim Fa anrufen und wieder berichten.

    Beste Grüße

    Krabat



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    • Offizieller Beitrag

    Ich habe doch geschrieben, dass es um Tantieme geht. Das hat mit Schadenersatz überhaupt nichts zu tun.

    Hat es, da muss man nur unter dem von Dir selber genannten Begriff Bild-Kunst-Tantieme eine Suchplattform nutzen und landet dabei bei den entsprechenden Infos der zahlenden Stelle:

    Sonderinformation Umsatzsteuer - Quelle: vg-bild-kunst

    Umsatzsteuer – Änderungen der Abrechnungen - Quelle: vg-bild-kunst


    Ich weiß auch gar nicht, wie

    Du auf den Urteilstenor „Schadensersatz“ gekommen bist.

    Indem ich die Infos der zahlenden Stelle zu dem Prozedere gelesen habe, was ja eigentlich Dein Job gewesen wäre:

    Zitat

    Der EuGH hat jetzt in seiner Entscheidung SAWP vom 18.01.2017 (Rs C-37/16) entschieden, dass die Privatkopievergütung als Schadenersatz einzustufen ist. Auf Schadenersatz wird keine Umsatzsteuer fällig. Die Bild-Kunst erhält die Privatkopievergütung nunmehr netto von der Geräteindustrie bzw. den vorgelagerten Inkassostellen ZPÜ und VG Wort.

    Zitat

    Wie wird künftig verfahren?

    Künftig wird die Bild-Kunst zweigleisig fahren: die Erlöse für urheberrechtliche Exklusivrechte (hauptsächlich BG I) und für Kabelweitersendung (alle Berufsgruppen) werden nach dem alten Schema verteilt, die Erlöse für Privatkopievergütungen und Bibliothekstantieme nach einem neuen Schema. Dieses sieht zwei und nicht mehr ein Rechnungsdokument vor:

    1. Die Gutschrift Ausschüttung (nicht steuerbar – Schadensersatz)
    2. Die Rechnung Verwaltungskosten (steuerpflichtige Dienstleistung 19 %)

      Da eine Leistungsverrechnung nun nicht mehr möglich ist, sind die Vorgänge zu separieren, wodurch Gutschrift und Rechnung umsatzsteuerrechtlich separat behandelt werden müssen.


    so, habe mir jetzt mal Deinen Vorschlag angeschaut und muss leider sagen, dass dieses Konto bestimmt nicht passend ist.

    Denn mit Versicherungs-Entschädigung hat es ganz sicher nichts zu tun.

    SKR03 Konto 2742 ist u.a. für Schadenersatz gedacht. Was daran gefällt Dir nicht? Wo steht denn geschrieben, dass Schadenersatz immer von einer Versicherung kommen muss?


    Werde jetzt noch mal beim Fa anrufen und wieder berichten.

    Wozu? Du solltest selber erst einmal alle Quellen lesen.

  • Upps...ja, stimmt...sorry, ich nehme alles zurück!

    Die Sonderinfo der Bild/Kunst habe ich gelesen, aber dass mit dem Schadenersatz

    hatte ich schon wieder vergessen...mein Fehler!

    In der Zwischenzeit habe ich aber auch noch mal in die Software geschaut und habe

    eine Suchmaschine benutzt. ;) Und dabei bin ich auf folgendes Konto gestoßen,

    welches mir als das richtige vorkommt - zumindest für die nicht steuerbaren Erlöse.

    Und zwar ist dass das Konto Nr. 8950 / Nicht steuerbare Umsätze (Innenumsätze)

    Die Verwaltungskoten müssen wieder anders eingetragen werden. Aber das sollte

    jetzt nicht mehr so kompliziert sein.


    Nochmals SORRY und nix für Ungut! Bitte unter „Montagsschnellschuss“ einordnen, danke!

    Beste Grüße

    Krabat



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    • Offizieller Beitrag

    Und zwar ist dass das Konto Nr. 8950 / Nicht steuerbare Umsätze (Innenumsätze)

    Das ist etwas komplett anderes als Schadenersatz. Das sagt doch schon die Beschriftung (Innenumsätze). Das hat rein gar nichts mit Deinem Vorgang und mit Deinen Einnahmen als Einzelselbständiger zu tun. Glaube einem doch wenigstens mal etwas oder glaube zumindest dem, was da auch schwarz auf weiß zu lesen ist.

  • Sorry again, aber ich wollte damit def. nicht sagen, dass ich Dir das nicht glaube!

    Das andere Konto erschien mir nur logisch, da der FA-Mann meinte, es müsste

    eben ein „nicht steuerbares“ Konto sein. So eine komplizierte Aufdröseln einer

    Rechnung hatte ich auch vorher noch nie gehabt. Daher erneut - nix für Ungut!

    Ich zweifel hier ganz bestimmt keine(n) Experten/in-Meinung an.


    Dann werde ich das jetzt mal so mit Deinem Kto. probieren und schauen,

    was bei der Prüfung durch das FA raus kommt.

    Beste Grüße

    Krabat



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    • Offizieller Beitrag

    Sorry again, aber ich wollte damit def. nicht sagen, dass ich Dir das nicht glaube!

    Das andere Konto erschien mir nur logisch, da der FA-Mann meinte, es müsste eben ein „nicht steuerbares“ Konto sein.

    Was meinst Du, welches Konto für umsatzsteuerlich nicht steuerbaren (echten) Schadenersatz gedacht ist? Das Konto 8950 hat einen ganz anderen Hintergrund! Das Konto 2742 ist u.a. für umsatzsteuerlich nicht steuerbaren echten Schadenersatz gedacht.


    Dann werde ich das jetzt mal so mit dem Kto. probieren und schauen, was bei der Prüfung durch das FA raus kommt.

    Auf jeden Fall musst Du darauf achten, dass der Betrag voll als Betriebseinnahme zu erfassen ist und es entsprechend im Kontenrahmen aktiviert ist.

  • Was meinst Du, welches Konto für umsatzsteuerlich nicht steuerbaren (echten) Schadenersatz gedacht ist? Das Konto 8950 hat einen ganz anderen Hintergrund! Das Konto 2742 ist u.a. für umsatzsteuerlich nicht steuerbaren echten Schadenersatz gedacht.


    Auf jeden Fall musst Du darauf achten, dass der Betrag voll als Betriebseinnahme zu erfassen ist und es entsprechend im Kontenrahmen aktiviert ist.

    Ich meine dazu gar nichts, weil ich es schlicht nicht weiß. Deshalb frage ich hier ja nach.

    Unter meinen Initialen steht ja deshalb auch „Anfänger“. Ich mache meine Steuer

    schon sehr lange mit der WISO-Software alleine, aber bin bis heute def. kein Experte.


    Ich hatte letzte Woche bei der Bild/Kunst angerufen und obwohl die ansonsten super-

    nett sind, haben sie mir in diesem Fall nicht weiter geholfen. Da heißt es eben dann:

    wir machen keine Steuerberatung...Punkt. Und ja, natürlich steht alles soweit im Info-

    text auf der Website. Aber das dann so korrekt in die Software zu übertragen, ist noch

    mal eine andere Sache, nicht wahr?


    Du bist der/die Experte/in und daher vertraue ich Dir und nehme jetzt Konto 2742.

    Ja, unter 2742 werde ich jetzt meine Erlöse eintragen und unter Kto. 1576 die

    Vorsteuer der Verwaltungskosten. So müsste eine Schuh draus werden. Oder habe

    ich noch etwas übersehen, bzw. falsch zugeordnet?


    Vielen Dank für Deine Geduld und Mühe!

    Beste Grüße

    Krabat



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    • Offizieller Beitrag

    Ich meine dazu gar nichts, weil ich es schlicht nicht weiß. Deshalb frage ich hier ja nach.

    Unter meinen Initialen steht ja deshalb auch „Anfänger“. Ich mache meine Steuer schon sehr lange mit der WISO-Software alleine, aber bin bis heute def. kein Experte.

    Du bist für Deine Steuerangelegenheiten schlicht und einfach alleine verantwortlich, wenn Dur Dir deren Erledigung selber zutraust und auf die Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe verzichtest. Und zumindest den Kontenrahmen und die Auswirkung einer Buchung durch die hinterlegten Zuordnungen innerhalb der Software sollte man sich schon mal genau durchlesen. Von der Änderung habe ich übrigens durch Dich das erste Mal gehört und musste da auch bei Deinem "Geldgeber" nachlesen. Also dieselben Quellen, die Dir auch zur Verfügung stehen.


    und unter Kto. 1576 die Vorsteuer der Verwaltungskosten.

    Was für eine Vorsteuer? Jene, die sie Dir dann mit gesonderter Rechnung in Rechnung stellen? Dann ja.


    Aber nicht Deine USt auf den Rest der Gutschrift vergessen, denn es ist ja nicht alles umsatzsteuerlicher Schadenersatz.


    Siehe als Beispiel auch VG Wort mit identischer Problematik wie VG Bild-Kunst:
    Sonderinformation zur Umsatzsteuer VG-Wort Merkblatt_Sonderinformation_Umsatzsteuer.pdf

  • Also, erneut nix für Ungut, aber Du schreibst, Du hast Dir den Text durchgelesen.

    Und Du hast ihn oben auch zitiert. Da steht doch klar:

    2. Eine Rechnung über die Verwaltungskosten (steuerpflichtige Dienstleistung)


    Und das steht auch so in der Abrechnung, sprich, dass die Verwaltungskosten

    eben steuerbar sind und geltend gemacht werden dürfen. Ich bin vlt. kein

    Experte, aber ganz dumm bin ich jetzt auch nicht. Es sind nämlich nur noch die

    V-Kosten, die geltend gemacht werden dürfen! Sonst hätte ich diese Frage hier

    auch gar nicht gestellt, wenns so einfach gewesen wäre.


    Und nix für Ungut, aber wenn man den Titel „Anfänger“ bewusst wählt, finde ich

    Deine letzte Bemerkung für einen Moderator in einem Hilfe-Forum absolut un-

    passend. Soviel Kritik wird hoffentlich erlaubt sein...bei aller Hilfe.

    Beste Grüße

    Krabat



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    • Offizieller Beitrag

    Also, erneut nix für Ungut, aber Du schreibst, Du hast Dir den Text durchgelesen.

    Und Du hast ihn oben auch zitiert. Da steht doch klar:

    2. Eine Rechnung über die Verwaltungskosten (steuerpflichtige Dienstleistung)


    Und das steht auch so in der Abrechnung, sprich, dass die Verwaltungskosten 0eben steuerbar sind und geltend gemacht werden dürfen.

    Weshalb ich überhaupt nicht verstanden habe, welches Problem es bei Rechnungsstellung mit der Vorsteuer geben sollte.


    Und welche Erlöse diese "Verbände" ansonsten zahlen, weiß ich auch nicht, da ich mich in meinem Leben damit bisher nicht beschäftigen musste.


    Und nix für Ungut, aber wenn man den Titel „Anfänger“ bewusst wählt,

    Da hat niemand den Titel "Anfänger" bewusst gewählt, erst recht Du nicht. Das ist durch die Forensoftware so vorgegeben und trifft auch einen Steuerberater bei seinen ersten Posts im Forum. Das sagt nichts über die steuerlichen Kenntnisse eines Forenmitglieds aus.

  • Früher hatte man den Gesamtbetrag besteuert und fertig war die Laube!

    Da hat man einfach auf Kto 8300 gebucht und gut wars. Nach dem neuen

    Urteil muss die Bild/Kunst die Abrechnung jetzt aufsplitten...eben in steuer-

    baren und nicht steuerbaren Anteil. Deswegen der ganze Aufriss. Und der

    FA-Beamte konnte damit auch nichts anfangen, da er auch noch ganz neu

    in der Usteuerabt. ist. Tja, überall „Anfänger“...selbst bei den Profis.


    Mit Deinem Hinweis hast Du recht, aber andererseits melden sich hier im

    Forum sicher keine Experten an, sondern suchen eben „Experten wie Dich“,

    damit sie einem evtl. helfen können. Nur so ein Gedanke...

    Beste Grüße

    Krabat



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    • Offizieller Beitrag

    Mit Deinem Hinweis hast Du recht, aber andererseits melden sich hier im Forum sicher keine Experten an, sondern suchen eben „Experten wie Dich“,

    damit sie einem evtl. helfen können. Nur so ein Gedanke...

    Da irrst Du gewaltig. Auch Steuerberater nutzen Buhl-Steuer-Software und es gibt hier auch einige Forumsmitglieder, die z.B. buchhalterisch tätig sind oder sonst wie im Steuerrecht vorgebildet.