Soforthilfe NRW - 2000 Euro Lebenshaltungskosten/Pauschale für Soloselbständige abziehbar

  • Hallo Zusammen,


    in NRW können Solo-Selbstständige, die den Antrag auf Corona-Soforthilfe im März oder April 2020 gestellt haben, einmalig 2.000 Euro davon nutzen können, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

    Ist es daher vertretbar, dass die 2.000 Euro, die auch für den Lebensunterhalt verwendet werden dürfen, nicht als beruflich veranlasst anzusehen sind und somit gewinnneutral sind?


    Man hat 9.000 Euro als Soforthilfe bekommen hat, darf davon 2.000 Euro als Lebenshaltungskosten behalten und muss 7.000 Euro zurückzahlen.


    Was bedeutet es für die Steuererklärung 2020?


    A) Gibt man dann in der Steuererklärung nur 7.000 Euro als steuerpflichtige Betriebseinnahme an oder 9.000 Euro?

    B) Man gibt 9.000 Euro als steuerpflichtige Betriebseinnahme an und 2.000 Euro als "nicht abziehbare Beträge"?

    C) Man gibt die vollen 9.000 Euro als steuerpflichtige Betriebseinnahme an?


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Ist es daher vertretbar, dass die 2.000 Euro, die auch für den Lebensunterhalt verwendet werden dürfen, nicht als beruflich veranlasst anzusehen sind und somit gewinnneutral sind?

    Wie kommst Du denn darauf? Es sind ganz normale ergebniswirksame Betriebseinnahmen. Die Verwendung ist dann eine ganz normale Privatentnahme und entsprechend zu buchen. Sie ist halt nicht schädlich für die Gesamtförderung, mehr aber auch nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Die Idee/Annahme habe ich tatsächlich diesem Artikel entnommen.

    https://www.juhn.com/fachwisse…e-steuerliche-behandlung/

    Ohne Nennung jeder Rechtsgrundlage m.E. ohne jeden Wert.


    NRW sagt, alles Betriebseinnahme (was im Prinzip § 8 Absatz 1 EStG entspricht):

    NRW-Soforthilfe 2020 – Ausführliche Fragen und Antworten zum Rückmeldeverfahren

    Zitat

    4.1 Was muss ich bei meiner Rückzahlung berücksichtigen?

    Wenn der von Ihnen ermittelte Liquiditätsengpass niedriger ist als die an Sie ausgezahlte Soforthilfe, müssen Sie den Differenzbetrag vollständig zurückzahlen. Das Rückmelde-Formular ermittelt auf der Grundlage Ihrer Angaben, ob eine Rückzahlung erfolgen muss. Bitte überweisen Sie die zu viel erhaltene Soforthilfe auf die IBAN zurück, von der Sie die Überweisung der Soforthilfe erhalten haben, damit wir Ihre Rückzahlung korrekt zuordnen können (siehe 4.3). Die Rückzahlung muss unaufgefordert bis zum 31. Oktober 2022 an das im Rückmeldeformular angezeigte Konto erfolgen. Der Betrag kann bis dahin ohne weitere Abstimmung mit uns insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden.

    In der Einkommens- bzw. Körperschaftsteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2020 ist der von Ihnen in 2020 einbehaltene Teil der Soforthilfe als Einnahme anzugeben.

    Zitat

    5.6 Wie versteuere ich die zurückbehaltene Soforthilfe?

    Alle Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 müssen die Höhe der einbehaltenen Soforthilfe grundsätzlich in der Steuererklärung für das Jahr 2020 als Einnahme angeben. Bitte beachten Sie hierzu auch die detaillierten Antworten zu Frage 4.1.

    Darüber hinaus müssen den Finanzämtern Belege und Nachweise nur nach Aufforderung eingereicht werden.

    Das Rückmelde-Formular ist entgegen der Ziffer II.8 Ihres Bewilligungsbescheids nicht der Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2020 beizufügen. Die Finanzverwaltung nimmt stattdessen auf Basis der zwischenzeitlich geänderten Mitteilungsverordnung einen automatisierten Abgleich vor.

    Sollte sich eine Auszahlung der Soforthilfe auf mehrere Unternehmen beziehen (z. B. bei beherrschten oder Partnerunternehmen, mehrfacher Antragstellung von natürlichen Personen), ist der Zuschuss im Verhältnis der Mitarbeiteranzahl auf die jeweiligen Unternehmen aufzuteilen bzw. diesen handels- und steuerrechtlich zuzurechnen. Bitte geben Sie in der Steuererklärung exakt den Betrag an, den Sie auch in der Abrechnung benennen, da die Finanzämter einen Abgleich mit diesen Angaben vornehmen werden.

  • Zitat

    4.1 Was muss ich bei meiner Rückzahlung berücksichtigen?

    Wenn der von Ihnen ermittelte Liquiditätsengpass niedriger ist als die an Sie ausgezahlte Soforthilfe, müssen Sie den Differenzbetrag vollständig zurückzahlen. Das Rückmelde-Formular ermittelt auf der Grundlage Ihrer Angaben, ob eine Rückzahlung erfolgen muss. Bitte überweisen Sie die zu viel erhaltene Soforthilfe auf die IBAN zurück, von der Sie die Überweisung der Soforthilfe erhalten haben, damit wir Ihre Rückzahlung korrekt zuordnen können (siehe 4.3). Die Rückzahlung muss unaufgefordert bis zum 31. Oktober 2022 an das im Rückmeldeformular angezeigte Konto erfolgen. Der Betrag kann bis dahin ohne weitere Abstimmung mit uns insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden.

    In der Einkommens- bzw. Körperschaftsteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2020 ist der von Ihnen in 2020 einbehaltene Teil der Soforthilfe als Einnahme anzugeben.

    "In der Einkommens- bzw. Körperschaftsteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2020 ist der von Ihnen in 2020 einbehaltene Teil der Soforthilfe als Einnahme anzugeben."


    -> denke dies bezieht sich sowohl auf die 2.000 Euro Pauschale, wie auch auf einen weiteren einbehaltenen Betrag (sofern man die Voraussetzungen erfüllt).


    Danke miwe4