Hallo Zusammen,
in NRW können Solo-Selbstständige, die den Antrag auf Corona-Soforthilfe im März oder April 2020 gestellt haben, einmalig 2.000 Euro davon nutzen können, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Ist es daher vertretbar, dass die 2.000 Euro, die auch für den Lebensunterhalt verwendet werden dürfen, nicht als beruflich veranlasst anzusehen sind und somit gewinnneutral sind?
Man hat 9.000 Euro als Soforthilfe bekommen hat, darf davon 2.000 Euro als Lebenshaltungskosten behalten und muss 7.000 Euro zurückzahlen.
Was bedeutet es für die Steuererklärung 2020?
A) Gibt man dann in der Steuererklärung nur 7.000 Euro als steuerpflichtige Betriebseinnahme an oder 9.000 Euro?
B) Man gibt 9.000 Euro als steuerpflichtige Betriebseinnahme an und 2.000 Euro als "nicht abziehbare Beträge"?
C) Man gibt die vollen 9.000 Euro als steuerpflichtige Betriebseinnahme an?
Vielen Dank!