Eintragung Anschaffungsdatum einer geerbten Immobilie

  • Hallo,


    ich habe letztes Jahr im November eine Eigentumswohnung von meinem Vater geerbt, die ich seit diesem Jahr vermiete.


    Von März 2000 bis November 2020 hat mein Vater selbst darin gewohnt.


    Ich möchte die Anschaffungskosten anteilig für den Rest des letzten Jahres als Verlust absetzen. Dazu kann ich in der WISO-Software den Kaufpreis aus dem Kaufvertrag meines Vaters eintragen und als Anschaffungsdatum soll ich laut Software die Daten des Erblassers angeben. Das wäre der 15.3.2000. Dann wird aber die Abschreibung nicht anteilig ab November berechnet, sondern für das komplette Jahr. Es gibt keine Eingabemöglichkeit für den Tag, an dem der Besitz auf mich übergegangen ist.

    Und muss vom Kaufpreis nicht noch ein Anteil abgezogen werden, da die Wohnung 20 Jahre selbst genutzt wurde? Dazu finde ich auch keine Eingabemöglichkeit in der Software.


    Vielen Dank schon mal

    • Offizieller Beitrag

    https://www.buhl.de/wiso-softw…&q=fu%C3%9Fstapfentheorie

    Angaben zum Objekt wenn dieses geerbt wurde


    Dazu kann ich in der WISO-Software den Kaufpreis aus dem Kaufvertrag meines Vaters eintragen und als Anschaffungsdatum soll ich laut Software die Daten des Erblassers angeben.

    Genau.


    Das wäre der 15.3.2000. Dann wird aber die Abschreibung nicht anteilig ab November berechnet, sondern für das komplette Jahr. Es gibt keine Eingabemöglichkeit für den Tag, an dem der Besitz auf mich übergegangen ist.

    Dann muss man im Jahr des Erbfalls die AfA manuell zeitanteilig ermitteln und eintragen.


    Und muss vom Kaufpreis nicht noch ein Anteil abgezogen werden, da die Wohnung 20 Jahre selbst genutzt wurde?

    Nein, die AfA mindert ja für jedes Jahr den Restwert des Gebäudes zum Ende des Kalenderjahres. Aber Du musst natürlich die Anschaffungskosten- und Herstellungskosten des Gebäudes ermitteln nebst Anschaffungsnebenkosten und insoweit natürlich den Grund- und Boden abgrenzen.

  • Das wäre der 15.3.2000. Dann wird aber die Abschreibung nicht anteilig ab November berechnet, sondern für das komplette Jahr. Es gibt keine Eingabemöglichkeit für den Tag, an dem der Besitz auf mich übergegangen ist.

    Dann muss man im Jahr des Erbfalls die AfA manuell zeitanteilig ermitteln und eintragen.

    Ok, ich ändere also, den Wert "Summe der Abschreibungen 2020", der mir als Ergebnis der Berechnung für die Abschreibung angezeigt wird. Trage dazu in dem nachfolgenden Feld "Davon Anteil der für Gebäude(-teile) anzusetzen ist die Wohnzwecken dienen" den von mir berechneten Wert ein und ändere dadurch die Zeile 33 der Anlage V in der Steuererklärung.

    Habe ich das richtig verstanden?


    Wie ist das dann nächstes Jahr? Muss ich die gesamte Berechnung nochmal neu eintragen oder kann ich ankreuzen "Entspricht die Abschreibung dem Vorjahr" -> "JA" und trage dann den ungekürzten Betrag von 2020 ein?

    • Offizieller Beitrag

    Ok, ich ändere also, den Wert "Summe der Abschreibungen 2020", der mir als Ergebnis der Berechnung für die Abschreibung angezeigt wird.

    Und natürlich die Berechnungsgrundlagen der AfA und des zeitanteiligen Werts dem FA als Anlage übermitteln.


    Wie ist das dann nächstes Jahr? Muss ich die gesamte Berechnung nochmal neu eintragen ...

    Ja, aber Du könntest mit einer Dateikopie ja z.B. nur für die Berechnung der V+V und ihrer AfA arbeiten.


    ... oder kann ich ankreuzen "Entspricht die Abschreibung dem Vorjahr" -> "JA" und trage dann den ungekürzten Betrag von 2020 ein?

    Nein, denn sie entspricht ja nicht dem Wert des Vorjahres. Deshalb ja mein Rat, für die AfA mit einer Dateikopie zu arbeiten und von der dann ggf. die V+V mit den Jahresangaben zu importieren. Wäre einen Versuch wert. Ansonsten ist es ja auch nicht so viel Arbeit, die Daten mit Copy&Paste ins neue Jahr zu bringen.