Wir haben ein Haus geerbt, für das keinerlei Unterlagen mehr existieren bzgl. Kaufvertrag, Anschaffungskosten, Kaufdatum etc.
Die Erblasserin hat seit ca. 1987 bis zu ihrem Tod 2015 das Haus selbst bewohnt, seit 2020 ist das Haus nun vermietet.
Das genaue Anschaffungsdatum ist nicht bekannt, die Kosten auch nicht. Aber wir haben eine Wertfeststellung des Hauses "für Zwecke der Erbschaftsteuer" aus dem Jahr 2016. Das Finanzamt hat eine Abschreibung auf der Grundlage dieses festgestellten Wertes in der ESt-Erklärung nicht anerkannt.
Kann ich aufgrund dieses festgestellten Wertes die Abschreibung ansetzen? Auf was könnte ich mich in einem etwaigen Widerspruch beziehen? So etwas passiert doch sicherlich häufiger ...