Kirchgeld bei Eheschließung im laufenden Jahr

  • Hallo zusammen,


    ich habe mit der Einkommenssteuererklärung über WISO Steuer-Mac bei der Berechnung des Kirchgeldes Probleme und meine einen Fehler im Programm zu sehen.


    Es geht um die Einkommenssteuererklärung für 2020.

    Meine Frau und ich haben am 16.12.2020 geheiratet. Sie war 2020 kirchensteuerpflichtig, ich bin konfessionslos.

    Meine Frau hat 2020 37,34 EUR Kirchensteuer gezahlt. Durch die Eheschließung fällt für mich nun besonderes Kirchgeld an, nach Tabelle für das gesamte Jahr 2020: 840 EUR.


    Das Programm berechnet in der Erklärung die gesamten 840 - 37,34 EUR als besonderes Kirchgeld an. Jedoch gilt: Bei einer Eheschließung im laufenden Jahr muss das besondere Kirchgeld zeitanteilig berechnet werden.


    Das würde heißen, dass das besondere Kirchgeld berechnet wird: 840/12 - 37,34. ... und damit deutlich niedriger, als vom Programm berechnet. Gibt es die Möglichkeit diesen Sachverhalt im Programm abzubilden?


    Danke und VG,

    KamyK

    • Offizieller Beitrag

    Da scheinen alle Steuerprogramme Probleme mit zu haben. Selbst Datev kann das wohl nicht.


    Das scheint ja auch je nach Bundesland und Kirchengemeinde anders geregelt zu sein. Bei einigen findet man das in der Satzung bzw. im Gesetz und bei anderen nicht. Wer soll das alles auseinanderhalten? Scheint dann letztlich der Grund zu sein.


    Du musst dann halt den Bescheid so prüfen.

  • Danke für die Antwort.


    Klingt plausibel, verstehe. Wenn ich jedoch mit dem "vollen" Satz rechne und so die Steuererklärung abgebe, ist das nicht zu meinem Nachteil? Oder wir das Finanzamt dann dennoch auch "selbst auf die Idee kommen" und prüfen, ob die 840 EUR vollständig angerechnet werden bzw. nur 1/12 davon? Müsste man dann ein Zusatzschreiben mitgeben?


    Danke im Voraus!


    VG, KK

    • Offizieller Beitrag

    Klingt plausibel, verstehe. Wenn ich jedoch mit dem "vollen" Satz rechne und so die Steuererklärung abgebe, ist das nicht zu meinem Nachteil?

    Es gibt ja immer noch den Rechtsweg, deshalb ja:

    Du musst dann halt den Bescheid so prüfen.


    Oder wir das Finanzamt dann dennoch auch "selbst auf die Idee kommen" und prüfen, ob die 840 EUR vollständig angerechnet werden bzw. nur 1/12 davon?

    Das sollte so sein, kann man aber letztlich nur hoffen, da auch dort nur Menschen arbeiten. Da können auch Fehler passieren.


    Müsste man dann ein Zusatzschreiben mitgeben?

    Ich würde einen entsprechenden Hinweis in den ergänzenden Angaben zur Steuererklärung machen und genau auf die Problematik hinweisen.


    Und letztlich eben den Bescheid immer prüfen. Das sollte man aber eh immer machen.