PV-Anlage: Stromverkauf an Mieter und korrekte Buchungen im Steuersparbuch

  • Hallo zusammen,


    wir werden unser bisher selbst bewohntes EFM ab dem Q4 vermieten und dann den Strom der auf dem Dach befindlichen PV-Anlage an unsere zukünftigen Mieter verkaufen (für deren Eigenbedarf-Deckung). Der Überschuß wird wie bereit zuvor eingespeist.


    Bzgl. der EkSt-Erklärung 2021 hätte ich folgende Fragen im Hinblick auf die korrekte Ausfüllen im Steuersparbuch (s. dazu angehängte Datei):


    1) Die bei 1 einzutragende Menge bezieht sich auf die gesamte Bedarfssumme 2021, d.h. unser Bedarfs (= Q1-3) plus der Mieterbedarfs (Q4),


    2) Die bei 2 einzutragende Menge bezieht sich ausschließlich auf unseren Eigenbedarf (= Q1-3) und nicht den Eigenbedarf der Mieter ?!?

    (hier bin ich nicht sicher, da, wenn ich einen Wert von 0 eingebe (weil sich ja ab 2022 der "Eigenbedarf" ausschließlich auf die Mieter bezieht) ich eine Fehlermeldung vom Programm bekomme)


    3) Die bei 3 einzutragende Menge bezieht sich entsprechend ausschließlich auf die UST, die auf unseren Eigenbedarf anfällt (=Q1-3) (also ab 2022 entsprechend 0€)


    4) 4 ist entsprechend zu bejahen


    5) Bei 5 trage ich den Eigenbedarf der Mieter ein


    6) Eine EÜR muß ich (wie bereits in der Vergangenheit) weiterhin erstellen. Im Vergleich zur Vergangenheit ergänze ich diese lediglich um die Einnahmen aus dem Verkauf des Strom an die Mieter



    Wäre super, wenn jemand diese Punkte bestätigen bzw. korrigieren könnte

    Besten DAnk im voraus und Gruß

  • nicht den Eigenbedarf der Mieter ?!?

    Der ist völlig irrelevant für dich - für dich ist das Fremdbedarf, d.h. verkaufter Strom

    Die bei 3 einzutragende Menge bezieht sich entsprechend ausschließlich auf die UST, die auf unseren Eigenbedarf anfällt (=Q1-3) (also ab 2022 entsprechend 0€)

    richtig, denn der Strom für die Mieter ist verkaufter Strom und dort mit USt auszuweisen

    Bei 5 trage ich den Eigenbedarf der Mieter ein

    Noch einmal: das ist kein "Eigenbedarf", sondern Fremdbedarf, nämlich Lieferungen an die Mieter.


    Wenn du die Begriffe sauber auseinanderhälst, wird manches vielleicht auch klarer