Fehler: Sonderbehandlung nach § 9 Heizkostenverordnung [...]

  • Hallo, ich Nutze dieses Jahr das erste mal den WISO:Vermieter.

    Zur Info:

    Wir haben in einem Haus mit zwei Parteien (Eine Partei letzes Jahr Verstorben Familienangehöriger daher Warmwasserzähler in [m³] und Leerstand).


    Problemstellung: (Scheinbar)

    Das Haus besitzt zwei Heizungssysteme für Warmwasser und Heizung

    Heizung 1: Ölheizung - mit Tank [L]

    Heizung 2: Fernwärme - ohne Tank [kWh]

    Beide Heizungen werden unabhängig von einander betrieben und laufen niemals gleichzeitig.

    Bei der Erstellung der Abrechnung bekomme ich folgende Fehlermeldung.


    Kann mir hier jemand Helfen diese Fehlermeldung zu deuten?

    Gibt es dazu eine Einstellung die ich übersehen habe? Habe ich generell etwas übersehen?

    Wo stehen diese Korrekturfaktoren?

    An welchen Support muss ich mich wenden? Habe diese Woche bereits einen Vormittag in der Warteschleife verbracht.


    Die besten Grüße

  • Heizung 1: Ölheizung - mit Tank [L]

    Heizung 2: Fernwärme - ohne Tank [kWh]

    Leider ist es nicht möglich, zwei eigenständige Heizungen in einem Objekt darstellen zu können. Das geht in keinem HV Programm.


    Hier gäbe es vermutlich nur eine Möglichkeit über den Hausverwalter, womit ich arbeite, um das Gebäude mittels Umlageschlüssel so anzulegen, als ob es zwei Häuser wären, die gesamten Kosten würden aber über die "beiden" Objekte verteilt. Es geht leider nicht anders. Selbst habe ich das bei einem Objekt mit 24 WE gemacht, war eine anstrengende Denk- und Prüfarbeit.

  • mmh, besten Dank für die Info.


    Das hat man davon, wenn man sein Heizungssystem redundant auslegt.

    Dann stellt sich aber die Frage warum der Wiso:Vermieter das Anlegen von mehr als einer Heizungsarten zulässt, wenn er es nicht berechnene kann.

  • Ich mache das über erneuerbare Energie. Steht zwar Wärmepumpe, aber die Bezeichnung ist Fernwärme.

    Lieber "OM" N., ich habe Bauchweh, wenn ich das deuten soll. Fernwärme in Verbindung mit Wärmepumpe und Heizöl in eine Abrechnung zu stellen, da wüsste ich nicht wie ich das begründen und im Detail erklären könnte.

  • Immer der Hinweis das nur mit dem Verwalter so etwas abgerechnet werden kann.

    Nein auch bei dem kann man keine zwei Heizungen in einem Objekt ANLEGEN. Nur kann ich dort etwas so arrangieren, dass es machbar ist, aber sehr aufwändig.