Differenz zu Steuerbescheid - Sonstige Vorsorgeaufwendungen

  • Hallo zusammen!


    Ich stehe gerade vor einer Frage und komme nicht weiter: Das Finanzamt weicht in einigen Punkten von der Steuererklärung ab - u.a. wird mir mitgeteilt, dass der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (konkret die gesetzliche Basiskrankenkasse und Pflegeversicherung) ausgeschöpft sei und meine Beiträge deshalb nicht voll abgezogen werden. Laut Steuer-Sparbuch ist das aber nicht der Fall bzw. ein Hinweis von der Software blieb aus. Im Programm heißt es außerdem "Haben Sie schließlich Ihre Beiträge zu einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung ermittelt, so können Sie diese in voller Höhe steuerlich geltend machen."


    Ist diese Aussage ein Fehler im Programm oder weshalb spricht das FA von Höchstbeträgen? Oder wo liegt mein Denkfehler?


    Beste Grüße