Anteil private Nutzung Laptop - wie angeben?

  • Hallo zusammen,


    ich frage mich gerade, wie ich mit folgender Situation umgehen soll:


    Ich habe mir als Freiberufler einen Laptop gekauft, der z. B. 1.300€ gekostet hat und den ich z. B. zu 50% privat nutze. Unter EÜR--> Betriebsvermögen--> Anlagevermögen --> Abschreibungen --> Anschaffungen sehe ich zwar die Möglichkeit die Anschaffungskosten einzutragen, allerdings finde ich keine Möglichkeit einen privaten Anteil zu nennen / abzuziehen.


    Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre es den halben Betrag als "Anschaffungskosten" anzusetzen, was ja aber eigentlich nicht korrekt wäre.


    Zwei Fragen hierzu:

    1. Gibt es eures Wissen eine Möglichkeit den privaten Anteil zu berücksichtigen?

    2. Falls nein bei "1.": Wäre der hälftige Ansatz eine Lösung, die das FA akzeptiert?

    Freundliche Grüße
    underhhok32

  • underhook32

    Hat den Titel des Themas von „Wie Anteil private Nutzung Laptop angeben?“ zu „Anteil private Nutzung Laptop - wie angeben?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Du solltest Dir die ganze Bucherei aber auch einmal unter Berücksichtigung Deiner Einnahmen i.S. §§ 3 Nr. 26 und 26a und 26b EStG anschauen. So einfach ist das nämlich nicht bei der wahrscheinlichen Nutzung.