Umsatzsteuerfreie Einnahmen als Übungsleiter

  • Hallo zusammen,


    ich suche Hilfe bei folgendem Thema:


    Als Freiberufler führe ich drei Arten von Tätigkeiten aus:

    1. Programmierung

    2. Schulungen in Excel für Unternehmen

    3. Schulungen in Excel für VHS, Hochschulen und gemeinnützige Bildungsträger


    1. + 2. packe ich unter "Freiberufliche Tätigkeit"

    3. unter "Nebenberufliche Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 und 26a und 26b EStG".





    Bei der freiberuflichen Tätigkeit kann ich "Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer angeben"




    Bei der "Nebenberufliche Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 und 26a und 26b EStG" würde ich diese Angabe gerne machen, da zumindest die Kurse an Hochschulen umsatzsteuerfrei sind. Hier kann ich aber nur angeben, ob die Einnahmen umsatzsteuerpflichtig sind, was sich wohl mehr darauf bezieht, ob auf den Rechnungen die Umsatzsteuer ausgewiesen wurde. Da ich Kleinunternehmer bin trifft dies nicht zu, aber mir geht es auch mehr darum, dass klar wird, dass bestimmte Umsätze eben umsatzsteuerfrei sind, damit klar ist, dass ich die Grenze von 22.000€ nicht überschreite (was wahrscheinlich bei der nächsten Steuererklärung relevant sein könnte).



    Zwei Fragen also:
    1. Kenn jemand eine Möglichkeit die umsatzsteuerfreien Einnahmen den Einnahmen aus "Nebenberufliche Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 und 26a und 26b EStG". zuzuordnen?
    2. Was wäre die Notfalllösung? Den umsatzsteuerfreien Betrag bei der freiberuflichen Tätigkeit eintragen und einen Vermerk für das Finanzamt machen?

    Beste Grüße
    underhook32

    • Offizieller Beitrag

    Als Freiberufler führe ich drei Arten von Tätigkeiten aus:

    1. Programmierung

    Würde ich auch zumindest in Frage stellen wollen und erfahrungsgemäß vorrangig als gewerblich einzustufen.

  • Als Freiberufler führe ich drei Arten von Tätigkeiten aus:

    1. Programmierung

    Würde ich auch zumindest in Frage stellen wollen und erfahrungsgemäß vorrangig als gewerblich einzustufen.

    Ja - das ist sicherlich ein diffiziles Thema, Programmierung ist aber auch nicht Teil der "Nebenberuflichen Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 und 26a und 26b EStG".

    Da du ja auch auf die anderen Posts geantwortet hast: (u. a. "Du solltest Dir die ganze Bucherei aber auch einmal unter Berücksichtigung Deiner Einnahmen i.S. §§ 3 Nr. 26 und 26a und 26b EStG anschauen. So einfach ist das nämlich nicht bei der wahrscheinlichen Nutzung." - Ging in dem Thread um die Anschaffungskosten des Monitors)

    Welches Vorgehen würdest du empfehlen? Finde es echt gerade nicht ganz einfach das Ganze Konstrukt sauber zu erfassen.

    • Offizieller Beitrag

    Das musst Du mit dem FA klären, m.E. insoweit in jedem Fall gewerblich § 15 EStG.


    Und hinsichtlich der Zuordnung der Arbeitsmittel musst Du eben abgrenzen, inwieweit die WG/Kosten auch mit der nebenberuflichen Lehrtätigkeit in Zusammenhang stehen, da die BA insoweit mit der steuerfreien Aufwandsentschädigung i.S.d. §§3, 26 26a EStG abgegolten sind. Und es besteht da immer die widerlegbare Vermutung, dass Z.B. PC, Notebook, AZ etc. zumindest auch der Unterrichtsvorbereitung und somit der Tätigkeit dienen.

  • Das musst Du mit dem FA klären, m.E. insoweit in jedem Fall gewerblich § 15 EStG.


    Und hinsichtlich der Zuordnung der Arbeitsmittel musst Du eben abgrenzen, inwieweit die WG/Kosten auch mit der nebenberuflichen Lehrtätigkeit in Zusammenhang stehen, da die BA insoweit mit der steuerfreien Aufwandsentschädigung i.S.d. §§3, 26 26a EStG abgegolten sind. Und es besteht da immer die widerlegbare Vermutung, dass Z.B. PC, Notebook, AZ etc. zumindest auch der Unterrichtsvorbereitung und somit der Tätigkeit dienen.

    Ok, danke schon einmal!

    Wie ich es abbilden sollte weiß ich nun bereits (bzw. glaube ich zu wissen ;), allerdings ist mir unklar wie ich das genau im System umsetze.

    Beispiel: Ich nutze einen Laptop zu 50% privat. Dieser hat 1.000€ gekostet. Zu 70% nutze ich diesen für eine Tätigkeit, die freiberuflich ist und zu 30% unter § 3 Nr. 26,26a fällt.

    Dann müsste ich nach meinem Verständnis 700€ als Kosten bei der freiberuflichen Tätigkeit eintragen und dann für das Jahr die Hälfte der Abschreibung als Privatentnahme buchen.

    Zusätzlich müsste ich die 300€ (bzw. die Anteilige Abschreibung) der Tätigkeit nach § 3 Nr. 26,26a zuweisen und auch hier den Anteil der Abschreibung als Privatentnahme buchen.

    Sehe ich das soweit richtig? Wenn ja: Wie soll ich das genau in das System eingeben? Bei der nebenberuflichen Tätigkeit nach § 3 Nr. 26,26a finde ich keine Möglichkeit eine Privatentnahme anzugeben.

  • PS: Ich habe mir im Programm gerade auch das Formular (Voransicht) anzeigen lassen. Dort wäre es Zeile 125 in der Anlage "EÜR", aber es ist wohl dort nicht möglich direkte Eingaben zu machen, wenn ich das richtig sehe.

  • Beispiel: Ich nutze einen Laptop zu 50% privat. Dieser hat 1.000€ gekostet. Zu 70% nutze ich diesen für eine Tätigkeit, die freiberuflich ist und zu 30% unter § 3 Nr. 26,26a fällt.

    Wie erklärst du dem Finanzamt eine Nutzung von 120%;)


    Ansonsten gilt für die Aufteilung und die Erfassung in der EÜR das in #7 Gesagte. Nur der als Betriebsausgabe ansetzbare Teil gehört in dei EÜR.

    • Offizieller Beitrag

    Beispiel: Ich nutze einen Laptop zu 50% privat. Dieser hat 1.000€ gekostet. Zu 70% nutze ich diesen für eine Tätigkeit, die freiberuflich ist und zu 30% unter § 3 Nr. 26,26a fällt.

    Wie erklärst du dem Finanzamt eine Nutzung von 120%;)

    50% privat

    70% von 50% = 35% freiberufliche Tätigkeit

    30% von 50% = 15% Tätigkeit/en § 3 Nr. 26, 26a EStG