Notebook für Beruf und Zweitstudium: Werbungskosten auf Studium und Beruf aufteilen?

  • Hallo miteinander,


    über einen Seiteneinstieg arbeite ich seit 2020 in Teilzeit als Lehrer. Gleichzeitig habe ich ein Vollzeitstudium zum Lehramt begonnen, um an dessen Ende mit dem Staatsexamen eine reguläre Anstellung als Lehrer zu erhalten.


    Jetzt brauchte ich hierfür unbedingt ein Notebook sowohl für das Studium, als auch für die Arbeit. Aufgrund der Pandemie fand sowohl im Studium (Vorlesungen, Übungen, Seminare, Prüfungen) als auch in der Schule (Distanzunterricht, Vorbereitung, Nachbereitung, Austausch mit Eltern und Kollegen) im Grunde fast alles digital statt. Die Schule konnte uns erst 2021 entsprechende Technik zur Verfügung stellen, daher blieb mir keine andere Möglichkeit als selbst zu kaufen.


    Ich würde nun gern drei Tage pro Woche der Nutzungszeit für die Arbeit in der Schule und drei Tage pro Woche als Nutzungsanteil für das Sttudium absetzen (also 6 von 7 Tagen -> 85,71%). In der Realität habe ich das Gerät überhaupt nicht privat genutzt (es gab da auch keine Zeit mehr neben Studium und Beruf), ich weiß aber nicht, ob mir das bewilligt wird und weiß jetzt auch nicht, wie ich das belegen kann.


    Wie trage ich diese Aufteilung richtig in das WISO Steuer-Sparbuch ein?


    Im Moment steht es so drin:

    1. Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) > Arbeitsmittel > Beruflich genutzte Gegenstände > Notebook inkl. Name (sofort abgesetzt, da unter 800€ netto) mit beruflichem Anteil von 42,86%
    2. Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) > Fortbildungskosten > Zweitstudium Lehramt > Sonstige Kosten > Notebook inkl. Name (sofort abgesetzt, da unter 800€ netto) mit Nutzungsanteilvon 42,86% für das Studium

    Ein und dasselbe Notebook steht also zwei mal mit identischen Daten in der Steuererklärung, Ich frage mich jetzt ob das so richtig ist und ob das nicht am Ende missverstanden werden könnte.


    Jetzt habe ich zwischenzeitlich überlegt, ob ich unter 1. eintrage: "Notebook zur Vorbereitung, Nachbereitung, zur Durchführung von (Distanz-)Unterricht und zum Austausch mit Eltern und Schulpersonal" und unter 2. "Notebook zur Teilnahme an digitalen Vorlesungen, Seminaren, Prüfungen und Übungsgruppen". Jeweils wieder mit dem Namen des Notebooks. Das könnte man dann aber vielleicht als zwei Geräte missverstehen.


    Weißt jemand von euch wie man das richtig macht, sodass es der Realität entspricht?


    Schönen Gruß und danke fürs Mitdenken.

  • Du kannst unter Verwaltung gemischt genutzte Arbeitsmittel eingeben - nutzt dir hier nur nichts, weil beides ja zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit gehört, nur das eine gehört zu den Werbungskosten der ausgeübten Tätigkeit und das andere zu den Fortbildungskosten. Das kannst du nur manuell aufteilen.


    Ob dies das Finanzamt dann so akzeptiert, kann man nicht vorhersagen. Du solltest in einem Begleitschreiben den Sachverhalt erläutern - erhöht die Chance auf Anerkennung.

    • Offizieller Beitrag

    Weißt jemand von euch wie man das richtig macht, sodass es der Realität entspricht?

    Werbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit ist doch die zu beachtende Maßgabe. Und alles andere kann man über die ergänzenden Angaben. Dabei sollte man dann nicht vergessen zu erwähnen, welche PCs oder Notebooks ansonsten noch vorhanden sind, da diese ja heutzutage Standard in einem Haushalt sind und bei nur einem Gerät immer widerlegbare private Mitveranlassung unterstellt wird.