Computer und Zubehör absetzen

  • Hallo zusammen,


    in 2020 habe ich ein Notebook und Zubehör gekauft. Jetzt frage ich mich, was ich davon über einen längeren Zeitraum (drei Jahre?) absetzen muss, was sofort abgesetzt werden kann und ob ich alle Teile einzeln aufführen muss.


    Folgende Punkte möchte ich gern absetzen (€-Beträge sind Bruttopreise inkl 16% MWSt):

    • Notebook (857€)
    • Maus (16€)
    • Notebooktasche (15€)
    • Windows 10 (117€; separat dazu gekauft)
    • Headset (275€)


    In Summe übersteigen diese Dinge die Grenze von 928€ (800 netto + 16% MWSt), von der ich gelesen habe, dass ich selbstständig nutbare Güter als "geringwertige Wirtschaftsgüter" (GWG) sofort absetzen kann, ohne diese über mehrere Jahre abschreiben zu müssen. Ich nehme an, dass nur das Notebook als selbstständig nutzbar gilt.


    Nun sieht es aber so aus, als könnte man auch Zubehör sofort mit absetzen. Gilt die Grenze von 928€ dann für die Summe aus Notebook und Zubehör?


    Im Moment gehe ich davon aus, dass ich Notebook + Maus + Notebooktasche (888€) zusammen sofort absetzen kann. Weiter nehme ich an, dass ich Windows 10 und das Headset über drei Jahre einzeln abschreiben muss. Ist das richtig?


    Oder gibt es vielleicht sogar eine Möglichkeit direkt alles sofort steuerlich abzusetzen?


    Vielen Dank und beste Grüße

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Computer und Zuebhör absetzen“ zu „Computer und Zubehör absetzen“ geändert.
  • Meines Erachtens ist das ein Wirtschaftsgut, das in einer Summe zu aktivieren ist. Das Einzige ist die Notebooktasche, die ist auch einzeln für andere Zwecke zu verwenden.

    Aber Windows gehört auf alle Fälle dazu - ohne Betriebssystem kannst du den Rechner nicht betreiben.

    • Offizieller Beitrag

    Meines Erachtens ist das ein Wirtschaftsgut, das in einer Summe zu aktivieren ist. Das Einzige ist die Notebooktasche, die ist auch einzeln für andere Zwecke zu verwenden.

    Aber Windows gehört auf alle Fälle dazu - ohne Betriebssystem kannst du den Rechner nicht betreiben.

    Würde ich ebenfalls so sehen.

  • Hi @neida, hi miwe4,


    danke euch beiden, dass ihr euch die Zeit genommen habt, zu antworten.


    Aber Windows gehört auf alle Fälle dazu - ohne Betriebssystem kannst du den Rechner nicht betreiben.

    Der Rechner hatte ein Betriebsystem vorinstalliert (Ubuntu) und war auch ohne Windows verwendbar. Aber ich fand Windows in diesem Fall hilfreicher und habe es daher einzeln nachbestellt. Jetzt wo ich eure Antworten lese, merke ich, dass es vielleicht wichtig ist, das in einem Anschreiben zu erklären.


    Meines Erachtens ist das ein Wirtschaftsgut, das in einer Summe zu aktivieren ist.

    Das Headset habe ich erst 1-2 Monate später dazugekauft. Von daher hätte ich vermutet, dass das auch einzeln gerechnet werden kann.


    Wenn Du schreibst, dass es "in einer Summe zu aktivieren ist", was heißt das genau? Dass ich es auf einmal zusammen aufführen und steuerlich absetzen muss oder dass ich es kann?

    • Offizieller Beitrag

    Aber Windows gehört auf alle Fälle dazu - ohne Betriebssystem kannst du den Rechner nicht betreiben.

    Der Rechner hatte ein Betriebsystem vorinstalliert (Ubuntu) und war auch ohne Windows verwendbar. Aber ich fand Windows in diesem Fall hilfreicher und habe es daher einzeln nachbestellt. Jetzt wo ich eure Antworten lese, merke ich, dass es vielleicht wichtig ist, das in einem Anschreiben zu erklären.

    Trotzdem gehört es zu dem Rechner und ist mit zu aktivieren. Das Ubuntu ist doch letztlich nur, um den Listenpreis zu drücken.


    Meines Erachtens ist das ein Wirtschaftsgut, das in einer Summe zu aktivieren ist.

    Das Headset habe ich erst 1-2 Monate später dazugekauft. Von daher hätte ich vermutet, dass das auch einzeln gerechnet werden kann.

    Und auch das ist mit dem Rechner zu aktivieren.

  • Wenn Du schreibst, dass es "in einer Summe zu aktivieren ist", was heißt das genau? Dass ich es auf einmal zusammen aufführen und steuerlich absetzen muss oder dass ich es kann?

    Du "musst" die Einzelbeträge addieren und dann den Gesamtbetrag in das Anlagevermögen aufnehmen und auf in der Regel 3 Jahre abschreiben.