Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zu dem Thema Unterhalt als außergewöhnliche Belastung.


    Ich kann ja die Zahlungen an Verwandte in gerader Linie nach § 33a ESTG als außergewöhnliche Belastung absetzten, hierfür wird aber verlangt, dass der Unterhaltsempfänger nur Einkünfte in bestimmter Höhe hat und ein geringes Vermögen ausweist, das Vermögen der Person darf nicht über einem Wert von 15.500 Euro liegen (angemessenes Wohneigentum bleibt unberücksichtigt).


    Wie kann ich aber herausfinden ob die unterhaltsberechtigte Person mehr als 15.500 Euro Vermögen besitzt?

    Wie soll ich so was nachweisen? Wie prüft das das Finanzamt?


    Ich kann nachvollziehen, dass die laufenden Einkünfte eine bestimmte Höhe nicht überschreiten dürfen, das kann ich ja auch relativ leicht nachweisen, aber wie soll ich das Vermögen belegen?


    WISO Steuer hat ja eher die Mentalität, die Kosten erst mal anzusetzen, auch wenn man sich unsicher ist oder man keine Belege hat, aber was passiert wenn das Finanzamt das nicht anerkennt?


    Und was passiert, wenn das Finanzamt in der Zukunft dann doch anderer Meinung ist, werden dann alle Steuerbescheide der letzten Jahre noch mal geprüft und ich muss im schlimmsten Fall Unsummen nachzahlen?


    Was denkt ihr? Angeben, oder es lieber sein lassen? :/


    Vielen Dank im Voraus!

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzten“ zu „Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich aber herausfinden ob die unterhaltsberechtigte Person mehr als 15.500 Euro Vermögen besitzt?

    Fragen? Unterlagen erbeten? Bei nahen Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen ja wohl kein Problem.


    Wie prüft das das Finanzamt?

    Auf verschiedenste Art und Weise.


    WISO Steuer hat ja eher die Mentalität, die Kosten erst mal anzusetzen, auch wenn man sich unsicher ist oder man keine Belege hat, ....

    Aber nur, wenn Du entsprechende Kreuzchen setzt. Und Du versicherst mit Abgabe Deiner Erklärung die Richtigkeit der von Dir in dieser getätigten Angaben.


    ... , aber was passiert wenn das Finanzamt das nicht anerkennt?

    Dann könnte man das ggf. als versuchte Steuerverkürzung ansehen.


    Und was passiert, wenn das Finanzamt in der Zukunft dann doch anderer Meinung ist, werden dann alle Steuerbescheide der letzten Jahre noch mal geprüft und ich muss im schlimmsten Fall Unsummen nachzahlen?

    Das wird ein gewissenhaft arbeitender Mitarbeiter der Finanzverwaltung sicherlich prüfen und ggf. veranlassen, was dann ein Verfahren wegen Steuerverkürzung mit entsprechenden Konsequenzen anderer Art nach sich ziehen würde.


    Was denkt ihr? Angeben, oder es lieber sein lassen? :/

    Falsche Fragestellung. Den Spruch mit dem "ehrlich ...." kennst Du ja wohl.

    • Offizieller Beitrag

    Was denkt ihr? Angeben, oder es lieber sein lassen?

    Ich verstehe die Frage nicht. Wenn die unterstützte(n) Persone(n) Dir sagen, daß sie kein entsprechendes Vermögen haben und Du das wahrheitsgemäß einträgst, wo ist da das Problem?

    • Offizieller Beitrag

    Was denkt ihr? Angeben, oder es lieber sein lassen?

    Ich verstehe die Frage nicht. Wenn die unterstützte(n) Persone(n) Dir sagen, daß sie kein entsprechendes Vermögen haben und Du das wahrheitsgemäß einträgst, wo ist da das Problem?

    Na ja, er ist schon für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Und bei den genannten

    Zahlungen an Verwandte in gerader Linie

    sollte das doch eigentlich das geringste Problem darstellen. Wo ein Geben ist, sollte da doch auch ein Nehmen (Nachweise Unterlagen, etc.) machbar sein. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Na ja, er ist schon für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.

    Ja, aber mal angenommen, der Unterhaltsempfänger verschweigt ihm ein Sparkonto, dann wird man ihm das kaum anlasten können. Aber das schließe ich bei nahen Verwandten auch aus. Also ja, die Empfänger fragen und wahrheitsgemäße Angaben machen. Nachweise wäre dann ja z.B. Kontoauszüge der Banken. Ich kenne auch einen Fragenbogen des hiesigen Finanzamtes, den der Unterhaltsempfänger ausfüllt und unterschreiben muß.

    sollte das doch eigentlich das geringste Problem darstellen. Wo ein Geben ist, sollte da doch auch ein Nehmen (Nachweise Unterlagen, etc.) machbar sein.

    Sehe ich auch so. :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Ja, aber mal angenommen, der Unterhaltsempfänger verschweigt ihm ein Sparkonto, dann wird man ihm das kaum anlasten können.

    Das hat dann ausschließlich Auswirkungen auf ein mögliches Strafmaß. Alles andere ist dadurch nicht beeinflusst.