Hallo,
ich habe eine Frage zu dem Thema Unterhalt als außergewöhnliche Belastung.
Ich kann ja die Zahlungen an Verwandte in gerader Linie nach § 33a ESTG als außergewöhnliche Belastung absetzten, hierfür wird aber verlangt, dass der Unterhaltsempfänger nur Einkünfte in bestimmter Höhe hat und ein geringes Vermögen ausweist, das Vermögen der Person darf nicht über einem Wert von 15.500 Euro liegen (angemessenes Wohneigentum bleibt unberücksichtigt).
Wie kann ich aber herausfinden ob die unterhaltsberechtigte Person mehr als 15.500 Euro Vermögen besitzt?
Wie soll ich so was nachweisen? Wie prüft das das Finanzamt?
Ich kann nachvollziehen, dass die laufenden Einkünfte eine bestimmte Höhe nicht überschreiten dürfen, das kann ich ja auch relativ leicht nachweisen, aber wie soll ich das Vermögen belegen?
WISO Steuer hat ja eher die Mentalität, die Kosten erst mal anzusetzen, auch wenn man sich unsicher ist oder man keine Belege hat, aber was passiert wenn das Finanzamt das nicht anerkennt?
Und was passiert, wenn das Finanzamt in der Zukunft dann doch anderer Meinung ist, werden dann alle Steuerbescheide der letzten Jahre noch mal geprüft und ich muss im schlimmsten Fall Unsummen nachzahlen?
Was denkt ihr? Angeben, oder es lieber sein lassen?
Vielen Dank im Voraus!