Allgemeines Kirchgeld

  • Hallo.

    Zu Beginn, ich nutze Steuer-Start 2021.

    Meine Frage bezieht auf die Eintragung des Kirchgeldes.

    In unserer Kirchgemeinde wird ein allgemeines Kirchgeld erhoben, welche direkt der Kirchgemeinde zu Gute kommt.

    Dieses würde ich nun gern als Sonderausgabe im Rahmen der Eingabe Kirchensteuer/ Kirchgeld eintragen wollen.

    Leider finde ich jedoch kein entsprechendes Eingabefeld bzw. weiß nicht wo ich dies eintragen soll.


    Kann mir hierzu einer helfen?


    Vielen Dank, Yves.

    • Offizieller Beitrag

    Kann mir hierzu einer helfen?

    Die Programmhilfe. :whistling:

    Leider finde ich jedoch kein entsprechendes Eingabefeld bzw. weiß nicht wo ich dies eintragen soll.

    Einfach den Suchbegriff eingeben und Du wirst praktisch mit der Nase drauf gestoßen ;)



  • Hallo.


    Ja danke dafür.

    Allerdings ist es nicht so, dass ich die Eingabemaske nicht gefunden hätte.

    Es ist vielmehr das Problem, an welcher Stelle ich in dieser Maske das allgemeine Kirchengeld eintragen muss...


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Es ist vielmehr das Problem, an welcher Stelle ich in dieser Maske das allgemeine Kirchengeld eintragen muss...

    Ist das jetzt ernst gemeint? So viele Alternativen, eine Zahlung oder auch eine Erstattung einzutragen gibt es da ja wirklich nicht zur Auswahl. Und dann vielleicht auch einmal die Erläuterungen rechtsseitig bzw. mit Klick auf das vorstehende Fragezeichen lesen. Und dann einfach mal schauen, was dem Ergebnis nach zumindest einigermaßen passt.


    Und das FA dann auf diesen Tatbestand im Rahmen der ergänzenden Angaben hinweisen, damit diese ggf. die entsprechenden Nachweise anfordern und nicht pauschal streichen.

  • Es ist vielmehr das Problem, an welcher Stelle ich in dieser Maske das allgemeine Kirchengeld eintragen muss...

    Ist das jetzt ernst gemeint?

    Das war tatsächlich ernst gemeint...

    Und warum war das Ernst gemeint? Mmh, vermutlich weil es in der Eingabemaske immer um eine Erstattungen bzw. Nachzahlungen auf Grund eines Steuerbescheides geht oder um den Tatbestand des besonderen Kirchgeldes.

    Und ja, ich habe entsprechend keine Ahnung, wo ich das allgemeine Kirchgeld eintragen soll/kann.

    Sollte es das nicht in der Form geben, ok dann wäre das die Antwort auf meine Frage doch gewesen.


    Die gegebene Antwort, nun ja, danke, aber ich dachte für solche Fragen gibt es ein Forum...

    • Offizieller Beitrag

    Mmh, vermutlich weil es in der Eingabemaske immer um eine Erstattungen bzw. Nachzahlungen auf Grund eines Steuerbescheides geht oder um den Tatbestand des besonderen Kirchgeldes.

    Weil Kirchgeld in den allermeisten Fällen über einen Steuerbescheid nach den maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen des Jahres ermittelt wird. Und ansonsten ist das Wörtchen Zahlung und der Ansatz im Kalenderjahr der Zahlung doch relativ eindeutig, oder?


    Und da Du ja nur ganz allgemein von Kirchgemeinde gesprochen hast, muss man davon ausgehen, dass Du einer Kirche angehörst, die ihr Kirchgeld nicht über die Finanzämter erhält.


    Die gegebene Antwort, nun ja, danke, aber ich dachte für solche Fragen gibt es ein Forum...

    Warum? Ich habe die maßgebliche Stelle doch gekennzeichnet und das eben begründet. Es gibt da nur Zahlungen oder Erstattungen, weshalb die Entscheidung für eine der Alternativen bei dem geschilderten Sachverhalt doch ziemlich eindeutig und zweifelsfrei erscheint. Und einen Rat habe ich Dir zudem noch gegeben:

    Und das FA dann auf diesen Tatbestand im Rahmen der ergänzenden Angaben hinweisen, damit diese ggf. die entsprechenden Nachweise anfordern und nicht pauschal streichen.

  • Bzgl. "WISO Steuer Plus" gab es da mal einen guten Beitrag dazu (Threat 51835, #11), bereits im Jahr 2012. Hier ist besonders der letzte Kommentar von "Joachim 23" wesentlich, der allerdings leider nicht mehr beantwortet wurde, obwohl er die Problematik z.B. eines bayerischen Steuerpflichen ganz klar benennt.

    Die Ortskirchensteuer ist keine geleistete NACHzahlung (Zahlungen für Vorjahre), sondern wird auf Anforderung der z.B. bayerischen Kirche im Herbst - für das aktuelle Jahr - eingefordert.

    • Bei meiner katholischen Ortskirche sind das fix 1,50€.
    • Bei der evangelischen Ortskirche meiner Frau stuft frau sich an Hand einer mitgelieferten Tabelle (siehe Kirchgeldbrief) selbst ein.

    Im Gegensatz des damaligen Beitrags würde ich nicht soweit gehen, von einem Programmfehler zu sprechen, allerdings scheint seitens der SW-Entwickler von "WISO Steuer Plus" auch kein wirklicher Wille zu erkennen sein, hier Abhilfe zu schaffen und eine einmal erkannte Unzulänglichkeit dann auch auszuräumen. Auch als bayerischer Steuerpflichtiger erwarte ich mir das ganz einfach von einem solchen Programm. Dafür zahle ich jedes Jahr über 40€, dass ich nicht Jahr für Jahr irgendwelche Workarounds wegen mangelnden Features des Programms machen muss.


    Treffenderweise wurde mein Beitrag mit "error detection is the first step towards improvement, error acception the even more important." unterschrieben.

  • Im Gegensatz des damaligen Beitrags würde ich nicht soweit gehen, von einem Programmfehler zu sprechen, allerdings scheint seitens der SW-Entwickler von "WISO Steuer Plus" auch kein wirklicher Wille zu erkennen sein, hier Abhilfe zu schaffen und eine einmal erkannte Unzulänglichkeit dann auch auszuräumen.

    Wenn Dich das stört, musst Du Dich mittels Ticket an den Support wenden. Hier ist ein Anwenderforum. Und Tatsache ist, dass sich alle relevanten Sachverhalte zutreffend eintragen lassen.


    Treffenderweise wurde mein Beitrag mit "error detection is the first step towards improvement, error acception the even more important." unterschrieben.

    Wozu die Signatur aber nicht gedacht ist (siehe Forenregeln).

  • Der (einfachste) Workaround ist also wohl weiter, das Kirchgeld vom Jahr vor dem Steuerjahr als geleistete NACHzahlung einzutragen, mit dem (bereits bezahlten) Kirchgeld vom Steuerjahr bis zur Steuererklärung des folgenden Jahres zu warten.

  • Warum denn im Jahr vor dem Steuerjahr? Es gilt § 11 EStG, du hast im Steuerjahr gezahlt und dort gehört die Zahlung hin. Und es gibt auch in Bayern kein Problem - mache ich Jahr für Jahr, bei den Zahlungen des laufenden Jahres. Und es gibt kein Problem mit dem Finanzamt (hier München).

    Schon die amtlichen Formulare sehen hier kein gesondertes Feld vor - auch über Elster.de musst du bei den Zahlungen des Geschäftsjahres eintragen.

  • Es gilt § 11 EStG, du hast im Steuerjahr gezahlt und dort gehört die Zahlung hin.

    Und ansonsten ist das Wörtchen Zahlung und der Ansatz im Kalenderjahr der Zahlung doch relativ eindeutig, oder?

    :thumbsup: