Offene Posten und Überzahlung

  • Moin ,


    ich nutze die Offene-Posten-Buchhaltung.

    Dabei kommt es manchmal vor, dass die Mieter eine Überzahlung leisten.


    Wenn ich dann im Rahmen der Verbuchung der Kontoumsätze (z.B. durch Verarbeitung der Online importierten Kontoumsätze) den Umsatz einem offenen Posten zuweise, korrigiert sich der Zahlbetrag automatisch und ich kann die Überzahlung nicht mehr einem Erlöskonto (z.B. Miete) nicht mehr zuordnen.

    Gleichzeitig reagiert der Hausverwalter mit dem Hinweis: wenn bereits einem OP zugeordnet, keine andere Aufteilung mehr zulässig.

    Man kann die Aufteilung nach Zuordnung zu einem OP nicht mehr ändern.


    Die Konsequenz:

    Ich muss den offenen Posten separat ausbuchen und den Mehrerlös als Einnahme separat buchen und einem Erlöskonto sowie dem entsprechenden Mietvertrag zuordnen.

    Sehr lästig. X/


    Gibt's eine Lösung die ich übersehen habe ?


    Wenn nein:

    Verbesserungsvorschlag:

    Im Rahmen der Umsatzverbuchung zulassen, dass bei Überzahlungen der Bankumsatz einem OP zugeordnet werden kann und der verbleibende Differenzbetrag im Rahmen der Aufteilung separat noch einem Erlöskonto zugewiesen werden kann (ist dann ja automatisch auch dem gleichen Mietvertrag zugeordnet).:thumbup:


    Das wäre echt hilfreich.:saint:


    Grüße in die Runde


    Benno

  • Ist mir genauso auch schon unangenehm aufgefallen, eine Lösung habe ich ebenfalls nicht gefunden.

  • Danke für diese Nachricht. Ich habe einen Mieter, der einen Cent zu wenig bezahlt hat. Der Grund ist eine Rundungsdifferenz, da Wiso die Miete für den 16% Zeitraum anders berechnet hat, als ich das davor für die Mietdauerrechnung an den Mieter mit dem Taschenrechner durchgeführt habe. Nun möchte ich im Folgejahr diesen einen Cent (in Summe 6) ausbuchen.


    Ich kann doch nicht gegen Bank buchen. Ist schliesslich gerade kein Geld eingegangen.

    Da es ein anderer Sachverhalt als der obige ist - öffne ich mal ein neues Thema.