Schuldzinsenabzug bei zusätzlichem Darlehen

  • Hallo Forum,


    Ich vermiete eine Wohnung, die ich zuvor eigengenutzt habe. Zur Finanzierung der Wohnung habe ich einen Kredit aufgenommen.


    Aufgrund erhöhten Platzbedarfs habe ich ein Haus erworben und stand vor der Entscheidung, die Wohnung zu verkaufen oder zu vermieten. Ich entschied mich für Vermietung.


    Um diese Vermietungsabsicht umsetzen zu können, musste ich neben der Finanzierung des Hauses noch mit einen kleinen Kredit die Wohnung nachfinanzieren. Dabei habe ich auch die Grundschuld auf die Wohnung erhöht.


    Meine Frage: kann ich nun auch die Zinsen des zweiten Darlehens ansetzen? Ich habe dieses Darlehen ja nur aufgenommen, weil ich die Wohnung vermieten wollte.


    Bin für jeden Tipp bzw. Gedankenanstoss dankbar!


    Schöne Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage: kann ich nun auch die Zinsen des zweiten Darlehens ansetzen? Ich habe dieses Darlehen ja nur aufgenommen, weil ich die Wohnung vermieten wollte

    Ganz so stimmt das ja nicht:

    Aufgrund erhöhten Platzbedarfs habe ich ein Haus erworben

    Und mit diesem steht die Darlehnssicherung dann auch in Zusammenhang. Also nicht bei V+V abziehbar.

  • Das verstehe ich. Nur stand ich vor der Entscheidung: Vermietung oder Verkaufen und ich habe mich für Vermietung entschieden und dadurch einen Teil nachfinanziert.


    Im Sinne der Gleichbehandlung ist das ja eine Benachteiligung zu jenen, die erst ein Haus kaufen und danach noch eine Wohnung zur Vermietung. Was aber ja in der Sache das selbe Ergebnis hat.

    • Offizieller Beitrag

    Im Sinne der Gleichbehandlung ist das ja eine Benachteiligung zu jenen, die erst ein Haus kaufen und danach noch eine Wohnung zur Vermietung.

    Warum sollte es das sein? Maßgeblich ist immer der Zusammenhang und der ist nun einmal zweifelsfrei die Absicherung des neuen ausschließlich selbstgenutzten Hauses.

  • Warum sollte das so sein? Naja ganz einfach: Hätte ich mich gegen eine Vermietung entschieden und die Wohnung verkauft, hätte ich nun gar kein Darlehen mehr. Weder auf Haus, noch auf Wohnung. Ich rede ja auch nur von dem Teil des Darlehens der auf die Wohnung läuft.

    Weiterhin wurde ja explizit die Grundschuld der Wohnung erhöht.

    Von daher ist es für mich in der Sache und vom Ergebnis genauso als hätte ich die zu vermietende Wohnung nach dem Hauskauf gekauft.

    Vielleicht sollte man es drauf ankommen lassen, es im Sinne der Gleichbehandlung ansetzen und notfalls den ‚Prozessweg‘ gehen.

  • Bei MIschfinanzierung wie hier wird auch auf den Grund der Finanzierung geachtet und hier liegt die Ursache darin, dass die ursprüngliche Wohnung zu klein und ein Haus gekauft wurde. Also rein privater Anlass. Dass hier zur Finanzierung eine Aufstockung eines vorhandenen Darlehens erfolgte, ändert nichts am Zweck, nämlich der Finanzierung des privaten Hauses.

    Vielleicht sollte man es drauf ankommen lassen, es im Sinne der Gleichbehandlung ansetzen und notfalls den ‚Prozessweg‘ gehen.

    Wenn du dir unbedingt eine "blutige Nase" vor Gericht holen willst, kannst du das versuchen. Es gibt hierzu schon einige Urteile.