Guten Tag,
ich arbeite seit ein paar Jahren als Grenzgänger in der Schweiz und bin aber wohnhaft in Deutschland. Dadurch, dass ich viel unterwegs bin und das vor allem in Deutschland, konnte ich in den letzten Jahren die 60-Tage-Regelung erfüllen und war hauptsächlich steuerpflichtig in der Schweiz. Für 2017 und 2018 musste ich jeweils nur meine Steuern anteilig für die Nichtrückkehrtage (entspricht der Anzahl der Hotelübernachtungen) in Deutschland bezahlen. Für 2019 hat das Finanzamt nun die steuerpflichtigen deutschen Anteil um den Anreisetag erhöht.
Beispiel:
Anreise am Montag , Rückreise am Mittwoch (innerhalb Deutschland)
Für 2017 und 2018 galt:
2 Übernachtungen, 2 Nichtrückkehrtage und auch 2 steuerpflichtige Tage in Deutschland
Seit 2019 gilt:
2 Übernachtungen, 2 Nichtrückkehrtage aber 3 steuerpflichtige Tage
Diese Regelung führt dazu, dass meine Steuerlast erheblich steigt, da ich vor allem 2 bis 3-tägige Dienstreisen unternehme.
Nun meine Fragen: Ist diese Praxis, die in meinem Finanzamt Anwendung findet richtig? Und wenn ja , auf welcher Grundlage geschieht dies? Und gab es eine Änderung zwischen den Jahren 2018 und 2019?
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!
Freundliche Grüsse
P. Butz