Vermietete Immobilie geerbt und dann verkauft

  • Hallo zusammen,


    meine Schwester und ich haben von meiner Mutter im Jahr 2020 ein vermietete Haus geerbt.

    Das Haus ist schon sehr alt (vor 1924 erbaut) und wurde ca. 1990 von meinem Vater in Eigenarbeit renoviert und dann vermietet.

    Meine Mutter hatte außer ihrer kleinen Rente und der Miete kein weiteres Einkommen und hat in Ihrer Steuererklärung nur die Mieteinnahmen angegeben.

    Abschreibungen (AfA) hat sie nie geltend gemacht, da Ihr Gesamteinkommen incl. Miete nicht Steuerpflichtig war.


    Vier Monate nachdem meine Mutter verstorben war, sind die Mieter ausgezogen und wir haben das Haus verkauft.


    Meine Fragen:


    1) Können wir die entstandenen Notarkosten, Grundbuchkosten, und sonstige Kosten (z.B. Anreise zum Notar) die aus der

    Erbschaft resulieren als Anschaffungsnebenkosten oder anderweitig in der Steuererklärung geltend machen ?


    2) Ist es möglich, die Kosten, die beim Verkauf des Hauses entstanden sind steuerlich geltend zu machen ?


    3) Welche AfA kann ich für dieses Haus (erbaut vor 1924) ansetzen für die vier Monate in denen das Haus noch vermietet war ?

  • Urwald

    Hat den Titel des Themas von „Vermietete Immobilie geerbt“ zu „Vermietete Immobilie geerbt und dann verkauft“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    1) Können wir die entstandenen Notarkosten, Grundbuchkosten, und sonstige Kosten (z.B. Anreise zum Notar) die aus der

    Erbschaft resulieren als Anschaffungsnebenkosten oder anderweitig in der Steuererklärung geltend machen ?

    Nein.



    2) Ist es möglich, die Kosten, die beim Verkauf des Hauses entstanden sind steuerlich geltend zu machen ?

    Nein.


    3) Welche AfA kann ich für dieses Haus (erbaut vor 1924) ansetzen für die vier Monate in denen das Haus noch vermietet war ?

    Die AfA der/s Rechtsvorgänger/s gemäß § 11 EStDV. Die sogenannte "Fußstapfentheorie" wurde hier schon oft erwähnt und ist sicherlich über die erweiterte Forumssuche auffindbar.

  • 2) Ist es möglich, die Kosten, die beim Verkauf des Hauses entstanden sind steuerlich geltend zu machen ?

    Ergänzung:

    Kosten, die mit dem Verkauf in Verbindung stehen (also Notarkosten, Anzeigen etc.) sind vom Veräußerungspreis abziehbar (generelle Regelung). Aber:

    Hier liegt ja ein Verkauf außerhalb der Spekulationsfrist vor (Fußstapfen), so dass kein Gewinn vorliegt und daher keine Kosten abgesetzt werden können.