• Hallo zusammen,


    ich (29 jahre) habe meinen Erstwohnsitz in München und arbeite auch hier.

    Jedoch pendel ich etwa einmal im Monat zu meinen Eltern nach Norddeutschland - so dass ich mich in Summe etwa dort 8 Tage im Monat aufhalte.


    Besteht die Möglichkeit z.B wenn ich bei Ihnen einen Zweitwohnsitz anmelde die Fahrtkosten von der Steuer als Werbungskosten abzusetzen, oder sind die Bedingungen hierfür nicht erfüllt?


    Vielen Dank,

    Jan-Philip

    • Offizieller Beitrag

    Warum sollten die Kosten abziehbar sein, wenn doch anscheinend die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht erfüllt zu sein scheinen.


    Ansonsten ist dem Forum eine Steuerberatung nach dem Steuerberatungsgesetz nicht gestattet.

  • JanPhilip91

    Hat den Titel des Themas von „Besuchsfahrten / Heimfahrten steuerlich absetzbar?“ zu „?“ geändert.