Hallo zusammen,
ich (29 jahre) habe meinen Erstwohnsitz in München und arbeite auch hier.
Jedoch pendel ich etwa einmal im Monat zu meinen Eltern nach Norddeutschland - so dass ich mich in Summe etwa dort 8 Tage im Monat aufhalte.
Besteht die Möglichkeit z.B wenn ich bei Ihnen einen Zweitwohnsitz anmelde die Fahrtkosten von der Steuer als Werbungskosten abzusetzen, oder sind die Bedingungen hierfür nicht erfüllt?
Vielen Dank,
Jan-Philip