Zahlungseingang bei EÜR

  • Hallo zusammen,


    obwohl ich jetzt den Thread "Bedienungsfehler oder dicker Hund: EÜR" schon ausführlich gelesen habe bin ich mir immer noch nicht ganz im klaren wie ich Ausgangsrechnungen nun genau verbuchen soll.


    Beispiel: Ich habe eine Ausgangsrechnung am 28.04.2006 geschrieben, den Zahlungseingang erwarte ich jedoch erst im Mai.


    Da ich eine Umsatzsteuervoranmeldung mache muss ich nun alle offenen Vorgänge buchen. Wenn ich nun in der Buchhaltung die Vorgänge aus dem Auftrag übernehme, erhalte ich sowohl Vorgänge zu denen ich bereits den Zahlungseingang erhalten habe, aber auch eben den genannten Vorgang vom 28.04. der meinem Verständnis nach auch noch nicht in die Umsatzsteuervoranmeldung darf, solange ich das Geld nicht habe.


    Um dem Geldflußprinzip zu folgen muss ich nun also nur einen Teil der Vorgänge im Buchungslauf verarbeiten. Wie mache ich dies nun konkret, lösche ich alle übernommenen Vorgänge die noch nicht verbucht werden dürfen? Kann ich diese danach wieder übernehmen, oder muss ich die von Hand wieder eingeben? Vielen Dank für die Verständnishilfe!


    Grüße,
    Jürgen


  • Hallo Juergen,


    nein, keine Buchungssaetze loeschen, denn dann muesstest Du sie manuell nochmals eingeben.


    der einfachste Weg ist:
    Die Buchungssaetze aus > Auftrag, fuer die Du noch kein Geld erhalten hast, kopiere einfach mit drag&drop in das Register > Dauerbuchungen.
    Anschliessen loescht Du diese dann im > Hauptbuch.


    Wenn der / die Kunden zahlen, wieder den Buchungssatz der Ausgangsrechnung mit drag&drop aus > Dauerbuchungen in das Hauptbuch in die dann aktuelle Periode. Anschliessend die erledigten Buchungsaetze in > Dauerbuchungen loeschen.
    Den Zahlungseingang buchst Du dann ebenfalls in dieser Periode.


    Mit diesem Vorgehen wird das Geldflussprinzip beachtet, die UStVA beachtet und da bei Druck der Rechnung bereits ein OP gebildet wird, hast Du die Zahlungsziele ohne irgendwelche Buchungslaeufe dennoch im Griff.


    Falls Du mit IST-Versteuerung arbeitest, vergiss nicht, in der Zahlungseingangsbuchung dem Debitorenkonto den gleichen Steuerschluessel zuzuordnen, der auch in der Rechnung verwendet wurde. In der REgel ist dieses Seuerschluessel 3, 16% MwSt.


    Diese gilt wie gesagt nur fuer IST-Versteuerung. Keinesfalls den Debitoren im Personenkonto fest einen Steuerschluessel zuordnen.
    Personenkonten haben grundsaetzlich keinen Steuerschluessel.

  • Hallo Franco,


    vielen Dank für den super Tipp, mit dem "Missbrauch" der Dauerbuchungen kann ich ganz gut leben und konnte nun auch meinen Monatsabschluß gut machen.


    Aber irgendwie bekomme ich das Gefühl nicht los das die EÜR in Büro Komplett nur irgendwie nachträglich reingeflickt wurde und selbst dass nur sehr halbherzig.


    Viele Grüße,
    Jürgen

  • tja ich glaube da wurde nichts nachträglich reingefrickelt
    sondern es wurde vom "mutterprodukt" büro plus
    einfach teile rausgeschnitten


    da bisschen was und dort
    handbuch bissi geändert - copy & paste ist immer gut (huch paar sachen vergessen zu entfernen)


    und schon hat man ein bananenprodukt das man für 100 eur verkaufen kann - reift beim kunden


    stammkunden gewinnt man so allerdings nicht ... :?


  • Hallo Sebastian,


    no comment :)


    aber dafuer habe ich ein Produkt dass ohne "Reifeprozess" beim Kunden gute 1500EUR kostet.


    Aber wo gibt es schon die ausgereifte Software? Kleine gruene Bananen findest Du bei jeder Software in der Erstausgabe.
    Dann kommen die Patches ;) und alles wird gut.


  • Hallo Juergen,
    ja, richtig praktikabel ist es nicht fuer EÜR:
    1. das Geldflussprinzip wird nicht automatisch beachtet
    2. bei IST-Versteuerung muss man auch aufpassen (Debitor bei Zahlungseingang mit Steuerschluessel der AR)


    Da ich keine EÜR mache, ist es das beste Programm, nicht nur wegen des Preises, das ich kenne. Auch wenn z.B. AFA nicht integriert ist.