Alle Fahrtkosten von der Steuer absetzbar?

  • Hallo zusammmen,

    ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2020 zu machen und hab eine doof Frage. Lassen sich alle Fahrtkosten zu meinem Werksstudenten Job und die Fahrten zur Uni (vor Corona) bzw. die Homeoffice Pauschale an den Vorlesungstagen gleichzeitig geltend machen? Für die Tage im Homeoffice würden nur die Tage zählen, an denen ich nur die Vorlesungen zuhause angesehen habe und nicht zur Arbeit gefahren bin.

    Zu meiner Situation ich bin derzeit noch Student und sitze an meiner Bachelorarbeit. Vor dem Studium habe ich bereits eine Ausbildung gemacht, weshalb es sich um eine Zweitausbildung handelt. Ich hab letztes Jahr durchgehend als Werkstudent gearbeitet (2-3 Tage pro Woche) und knapp 15.300€ Brutto gehabt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven

    • Offizieller Beitrag

    Im Prinzip hast Du das doch schon in Deinem anderen Thread gefragt: Angabe von Fahrtkosten als Werkstudent


    Und bei Nutzung einer Steuersoftware sollte sich das ohnehin von alleine beantworten. Ordnungsgemäße Angaben natürlich vorausgesetzt.

  • Jein, der andere Post war auf das Homeoffice an sich bezogen, ob das überhaupt möglich ist (evtl bin ich auch nur doof und hab die antwort nicht richtig verstanden das kann man nie ausschließen).

    In dem Fall möchte ich eigentlich nur wissen ob ich den Weg zur Arbeit und gleichzeitig den Weg zur Uni (Vor Corona) angeben kann. Ich bin mir da nämlich nicht sicher wegen der Ersten Tätigkeitsstelle, die ja die Uni wäre. Das würde nach meinem Kenntnisstand bedeutetn der Weg zur Arbeit darf nicht angegeben werden oder Irre ich mich da.

    • Offizieller Beitrag

    Das würde nach meinem Kenntnisstand bedeutetn der Weg zur Arbeit darf nicht angegeben werden oder Irre ich mich da.

    Zwei 1.Tätigkeitsstätten; vgl. Rz.32: 2014-10-24-ergaenztes-bmf-schreiben-reform-steuerliches-reisekostenrecht.pdf

  • Ich muss nochmal auf den Beitrag zurückkommen, bevor ich einen neuen aufmache.

    Wie genau gebe ich dass dann an ?

    Ist dass dann ganz normal via Kilometerpauschale oder sind das Reisekosten oder nochmal was ganz anderes ?

  • Zeile für Zeile durchgehen!

    Bei Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte (siehe Überschrift dort) gelten die Regelungen für die Fahrten zu 1. Tätigkeitsstätte, also Entfernungspauschale und entsprechend wird dort abgefragt Anzahl der Fahrten und einfache Entfernung.

    Reisekosten werden erst weiter unten bei den Werbungskosten abgefragt.

  • Danke für die Rückmeldung aber das beantwortet meine Frage leider nicht so ganz oder ich verstehe es nicht...

    Also ich verstehe die Aussage so, dass ich den Weg zur Uni als Entfernungspauschale angebe und den Weg zur Arbeit als Dienstreise ist das korrekt ?

    Oder wird beides als Entfernungspauschale angegeben?

  • Du musst schon lesen - wir dürfen dir hier keine konkrete Antwort geben, das hat mit Programmbedienung nichts zu tun.

    Wenn du unsicher bist, musst du dich an Angehörige der steuerberatenden Berufe wenden. Mehr als die Quellen nennen, können wir hier nicht.

    Vielleicht hilft dir die steuerliche Hilfe weiter oder auch die Fragezeichen vor den einzelnen Zeilen.

  • Hallo. Bin neu hier. Also sehr es mir bitte nach wenn ich im falschen Thread bin. Nun zu meiner Frage:

    Meine Frau macht neben ihrer Anstellung jetzt einen 6 monatigen Vorbereitungskurs und ist dann für die Prüfung zur Hauswirtschafterin zugelassen. Sie muss dafür einmal die Woche 96km hin und wieder zurück fahren. Wie kann ich diese Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen?


    Liebe Grüße Kevin

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich diese Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen?

    Ich würde mal unter Reisekosten/Auswärtstätigkeit nachlesen. ;)

  • Ja für mich stellt sich die Frage, weil es ja nicht gezwungenermaßen ist. Wurde meiner Frau vom Arbeitgeber angeboten und die Kosten werden übernommen. Nur die Fahrtkosten dafür sind selbst zu tragen. Deswegen frage ich mich ob diese Sparte in der Steuerklärung richtig ist.