Elterngeld nicht abgerufen vs Falsch Lohnsteuerbescheinigungen

  • Hallo,


    Ich habe ~1.5 Monaten, 75% Elternzeit genommen. Der Steuer-Abruf wurde schon eingerichtet, aber leider ist die Sektion "Erhaltene Leistungen" auf WISO Steuer leer.


    Die Elterngeld für meine Frau unter "Erhaltene Leistungen" ist da, und die Lohnsteuerbescheinigung für mich und meine Frau sind auch beide da.


    Meine Frage ist:


    a- ist meine Lohnsteuerbescheinigung falsch (d.h., umfasst auch Elterngeld) ?

    b- oder meine Lohnsteuerbescheinigung ist korrekt, und deshalb kann ich einfach die fehlende Elterngeld manuell einzufügen?



    Wie kann ich herausfinden, ob meine Lohnsteuerbescheinigung falsch ist?


    Vielen Dank! :)

    • Offizieller Beitrag

    a- ist meine Lohnsteuerbescheinigung falsch (d.h., umfasst auch Elterngeld) ?

    Wie kann ich herausfinden, ob meine Lohnsteuerbescheinigung falsch ist?

    Seit wann zahlt denn der AG das Elterngeld?


    b- .... und deshalb kann ich einfach die fehlende Elterngeld manuell einzufügen?

    Das Elterngeld gehört in die Zeile 43 auf Seite 2 des Hauptvordrucks ESt1A.

    • Offizieller Beitrag

    Ich meinte dass, das Eltergeld würde nicht abgezogen, d.h. meine Bruttoarbeitslohn auf den Lohnsteuerbescheinigung zu hoch ist. Kann es sein?

    Wie kommst Du darauf? Der AG bescheinigt den Dir gezahlten steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn und die sonstigen Beträge. Diese Beträge musst Du dann schon selber mit Deinen monatlichen Lohn-/Gehaltsabrechnungen abgleichen.


    Mit dem Elterngeld hat Dein AG doch gar nichts zu tun, das kommt doch von ganz anderer Stelle. Im Zweifel weiß der AG noch nicht einmal die Höhe des Euch gezahlten Elterngeldes.

  • Noch mals vielen Dank.


    Ich habe nur den Verdacht weil:


    a- Wiso-Steuer hat nicht automatisch das Elterngeld abgerufen;

    b- Bruttoarbeitslohn ist ein bisschen hoch, aber ich soll die Betragen wirklich abgleichen

    • Offizieller Beitrag

    a- Wiso-Steuer hat nicht automatisch das Elterngeld abgerufen

    Die staatlichen Lohnersatzleistungen werden auch durch diese Stellen elektronisch an ELSTER übermittelt und über die Software abgerufen. Vielleicht schaust Du einfach nur an der falschen Stelle. ;)


    Und Du sagst doch auch:

    Die Elterngeld für meine Frau unter "Erhaltene Leistungen" ist da,

    Also einfach auch einmal dort im Programm nachschauen. ;)


    b- Bruttoarbeitslohn ist ein bisschen hoch, aber ich soll die Betragen wirklich abgleichen

    Also da kann man Dir nun wirklich nicht bei helfen.

  • Also da kann man Dir nun wirklich nicht bei helfen.

    Vielleicht noch eine kleine hilfe... :saint:


    Ich bin mir nicht sicher, ob ich es richtig mache...


    Von meine Lohnsteuerbescheinig, habe ich alle anderen Felder unten von den Bruttoarbeitslohn abgezogen. Nennen wir diese Summe X.


    Dann habe ich alle Überweisungen von AG auf mein Bankkonto summiert. Nennen wir diese Summe Y.


    X - Y sollte null sein, oder? Aber in meinem Fall Y > X ...


    Soll ich Ziele 22a (AG anteil/zuschuss zur Rentenversicherung) ausschließen? Dann ist fast null, wenn auch nicht genau null...:wacko:

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht noch eine kleine hilfe... :saint:

    Der AG bescheinigt den Dir gezahlten steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn und die sonstigen Beträge. Diese Beträge musst Du dann schon selber mit Deinen monatlichen Lohn-/Gehaltsabrechnungen abgleichen.