EÜR Einzel-Angaben aus WISO Steuer-Sparbuch Einkommensteuererklärung exportieren

  • Hallo,


    ich habe in WISO Steuersparbuch 2021 meine Einkommenssteuererklärung gemacht. Da ich noch zusätzlich selbständig bin und auch zum Vorsteuerabzug berechtigt bin, habe ich die EÜR ausgefüllt. Dort sind auch alle Einzelbuchungen an Ausgaben erfasst.


    Wie kann ich diese Ausgaben nun exportieren und ggf. anderweitig verwenden? Zum Beispiel für die Umsatzsteuererklärung. Falls das nicht geht, würde mir schon eine Übersicht über alle Einzelbuchungen als PDF reichen.


    Ich nehmen an, WISO möchte, dass man den umgekehrten Weg geht: Das Modul EÜR verwenden und von dort in das Modul Einkommenssteuererklärung exportiert (habe ich nicht gemacht, d.h. zu spät, und ist für meine Zwecke zu umständlich, so viele Buchungen sind es bei mir nun auch nicht).


    Danke!

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „EÜR Einzel-Angaben aus WISO Steuersparbuch Einkommenssteuererklärung exportieren“ zu „EÜR Einzel-Angaben aus WISO Steuer-Sparbuch Einkommensteuererklärung exportieren“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich diese Ausgaben nun exportieren und ggf. anderweitig verwenden?

    Gar nicht.


    Falls das nicht geht, würde mir schon eine Übersicht über alle Einzelbuchungen als PDF reichen.

    Du kannst doch die Formulare nebst Anlagen jederzeit drucken bzw. als PDF speichern.


    Ich nehmen an, WISO möchte, dass man den umgekehrten Weg geht: Das Modul EÜR verwenden und von dort in das Modul Einkommenssteuererklärung exportiert (habe ich nicht gemacht, d.h. zu spät, und ist für meine Zwecke zu umständlich, so viele Buchungen sind es bei mir nun auch nicht).

    So ähnlich, nur dass man eben alles betriebliche im EÜR-Modul und seinen Auswertungen erledigt und dann in die ESt nur noch das Ergebnis der EÜR übernehmen muss bzw. eingibt. Das haben wir aber im Forum schon sehr oft erläutert und auch auf die richtige Vorgehensweise hingewiesen.

  • Eine Frage zum Drucken:


    Wenn ich drucke, dann wir die Anlage EÜR mit ausgedruckt, allerdings ohne Einzelposten (bspw. Auflistung der Einzelposten "Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter" bei der "Unterstützten Eingabe").


    Auch aus einer reinen Kontrollperspektive wäre eine Übersicht über alle eingetragenen Einzelposten sinnvoll.


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich drucke, dann wir die Anlage EÜR mit ausgedruckt, allerdings ohne Einzelposten (bspw. Auflistung der Einzelposten "Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter" bei der "Unterstützten Eingabe").


    Auch aus einer reinen Kontrollperspektive wäre eine Übersicht über alle eingetragenen Einzelposten sinnvoll.

    Wo ist da das Problem? ?(


  • Ich habe den Grund gefunden für das Fehlen, ich habe "formularbasierte Eingabe" gewählt. Keine Ahnung warum. Lässt sich das noch ohne Datenverlust ändern?

  • So ähnlich, nur dass man eben alles betriebliche im EÜR-Modul und seinen Auswertungen erledigt und dann in die ESt nur noch das Ergebnis der EÜR übernehmen muss bzw. eingibt. Das haben wir aber im Forum schon sehr oft erläutert und auch auf die richtige Vorgehensweise hingewiesen.

    Ich versuche mich als hauptberuflich Angestellter und seit 2020 auch nebenbei freiberuflicher Kleinunternehmer mit WISO Steuersparbuch.


    Ich habe das normale ESt Modul fertig und wundere mich nun, das im EÜR meine relevanten Ausgaben nicht übernommen wurden. Diese hatte ich ja schon der Selbstständigkeit zugeordnet. War das falsch?


    Kannst du mir Links geben zu den oft erläuterten Wegen für meinen Fall? Mit Google und der Forums Suche habe ich erstmal nur diesen Beitrag hier gefunden.

  • Wenn du die EÜR über das Modul Einnahmenüberschuss gemacht hast, gibst du die EÜR und die USt-Erklärung über dieses Modul ab. Das Ergebnis der EÜR (also die Zahl, die als Ergebnis unten in der EÜR als Gewinn oder Verlust steht, gibst du als einzige Zahl in der Einkommensteuererklärung in der Rubrik selbständige Tätigkeit (je nach Art unter Gewerbe oder Freiberuf) mit "anderweitig ermittelt" ein. Du musst nichts ex- und wieder importieren.

  • Naja. Das blöde ist halt das in der EÜR zur Einkommensteuer ne PV anlagen Unterstützung ein gebaut ist. Diese daten würde ich auch gerne für die PV Umsatzsteuer wieder verwenden. Gerade jetzt wo seit 06.2021 bis 10KW gar keine angaben mehr zum PV Umsatz in der Einkommenssteuer anzugeben sind.

    Wenn ich jetzt ohne PV Unterstützung die EÜR zur Übernahme in die Umsatzsteuer anlegen muss frage ich mich wo der sinn ist. Die daten sind da.


    Ich weis nicht ob das auch Buhl Moderatoren lesen aber das wäre doch mal ein tolles Update - ne PV Anlagen Unterstützung in der EÜR in Wieso Sparbuch 2020. Nur in der Einkommensteuer macht das ja nun keinen sinn mehr.


    Viele Grüße

    EX

  • Du hast doch nun einmal mit der Unterstützung die EÜR erstellt. Das kann man dann doch für die Folgejahre als Muster nehmen und in das Modul Einnahmenüberschussrechnung wechseln. Nur das Anlagevermögen muss dann noch einmal eingetragen werden mit allen Daten.

    • Offizieller Beitrag

    Gerade jetzt wo seit 06.2021 bis 10KW gar keine angaben mehr zum PV Umsatz in der Einkommenssteuer anzugeben sind.

    Wenn ich jetzt ohne PV Unterstützung die EÜR zur Übernahme in die Umsatzsteuer anlegen muss frage ich mich wo der sinn ist. Die daten sind da.

    Diese Problematik wurde bereits in anderen Threads behandelt, die sicherlich schnell über die erweiterte Forumssuche auffindbar sind. Mit dem Thema des Fragestellers hat das aber rein gar nichts mehr zu tun. Von daher schließe ich den Thread jetzt.


    Ich weis nicht ob das auch Buhl Moderatoren lesen ...

    Moderatoren ja, aber die haben rein gar nichts mit Buhl zu tun. Und von Buhl liest niemand mit.


    Nur in der Einkommensteuer macht das ja nun keinen sinn mehr.

    Natürlich macht es noch Sinn, da eben nicht jeder von der neuen Regelung Gebrauch macht. Es muss halt ein Klick mehr her und der wird wohl bestenfalls in künftigen Versionen kommen.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.