Hausliches Arbeitszimmer unterjährig angeben mit Homeoffice-Pauschale

  • Hallo zusammen,


    ich habe von Jan - Feb die Homeoffice Pauschale angegeben und für Mär - Dez ein häusliches Arbeitszimmer, da mein Arbeitgeber mich nach Hause geschickt hat und ich nicht mehr ins Büro kommen durfte. Das Finanzamt hat dies nun abgelehnt und meinte es geht nur eine Variante im Jahr. Das Wiso dort nichts angemerkt hatte wollte ich fragen wie es woanders gehandhabt wurde wenn ein Arbeitszimmer unterjährig angegeben wird.


    Viele Grüße,

    Nils

  • Ganz verständlich sind deine Angaben nicht. Wenn dein Arbeitgeber dich ab März nach Hause geschickt hat, warum dann Januar bis Februar Homeoffice Pauschale?

    Um ein häusliches Arbeitszimmer ansetzen zu können, gibt es noch ein paar Voraussetzungen, die alle gegeben sein müssen, nicht nur die Tatsache, dass dein Arbeitgeber dich nach Hause geschickt hat (der Arbeitsplatz in der Firma steht ja weiterhin zur Verfügung, kann nur nicht wegen der Corona-Vorgaben genutzt werden). Was alles gegeben sein muss, damit ein Zimmer als Arbeitszimmer anerkannt wird, kannst du über die Suche hier im Forum finden - wurde schon zigmal besprochen.

    Erst wenn die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer gegeben sind, kann man prüfen für welchen Zeitraum und in welcher Höhe.

  • Hi


    Anerkannt wurde es und Voraussetzungen sind alle da, es wurde nur nicht beruflich genutzt davor.


    In Jan-Feb gab es ein paar Homeofficetage und ab März dann das Verbot. Das Finanzamt hat nur den Mix abgelehnt und möchte über das gesamte Jahr entweder die Pauschale oder das HO abrechnen. Wahrscheinlich nehme ich einfach das HO, da müsste ich besser rauskommen. Entspricht m.E. nur nicht ganz der Realität, aber ist ja nicht meine Idee und auch nur eine geringe Abweichung.

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt hat dies nun abgelehnt und meinte es geht nur eine Variante im Jahr.

    Das Finanzamt hat nur den Mix abgelehnt und möchte über das gesamte Jahr entweder die Pauschale oder das HO abrechnen.

    Und welche rechtliche Begründung hat Dir das FA dazu genannt?


    Voraussetzungen sind alle da, es wurde nur nicht beruflich genutzt davor.

    Verstehe ich nicht. Ein AZ ist ein nahezu ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzter Raum. Und genau einen solchen hast Du vorher nicht dazu genutzt? Dann war es auch kein Arbeitszimmer. Und was hat sich an der Einrichtung und Nutzung von Februar auf Dezember geändert?


    Wahrscheinlich nehme ich einfach das HO, da müsste ich besser rauskommen.

    Mit maximal 600€ im Kalenderjahr kommst Du besser weg als mit einem "echten" Arbeitszimmer?

  • Hi


    Anerkannt wurde es und Voraussetzungen sind alle da, es wurde nur nicht beruflich genutzt davor.

    Wenn es nicht beruflich genutzt wurde, ist es kein Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne! Die weit überwiegende berufliche Nutzung ist eines der Kriterien die erfüllt sein müssen. Deshalb "zahnt" das FA möglicherweise.