Fahrtkosten zur Fortbildung

  • Hallo liebes Forum,


    ich erstelle zum ersten Mal eine EÜR habe eine Frage zum Feld Fortbildungskosten und hoffe Ihr könnt mir helfen.


    Kann ich in diesem Feld alle im Zusammenhang mit einer Fortbildung entstandenen Kosten ansetzen? Also nicht nur Seminarkosten, sondern auch Literatur, Prüfungsgebühren, Materialien etc.?


    Weiterhin steht ja explizit in der Feld-Beschreibung, dass keine Reisekosten mit angeben werden sollen. Ich verstehe darunter v.a. die Übernachtung, die ich separat ausweise. Wie sieht es aber mit den Fahrtkosten zur Fortbildung aus? Muss ich diese ebenfalls separat unter Fahrtkosten angeben oder kann ich sie bei den Fortbildungskosten einfließen lassen? Es handelt sich ja letztlich nicht um Fahrten zur Betriebsstätte.


    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe und herzliche Grüße

    Sylvia

  • Was du ansetzen kannst und was nicht, muß dir eine zur Beratung in Steuerfragen befugte Person sagen, das dürfen wir hier nicht im Forum leisten.

    Für Reisekosten gibt es eine gesonderte Kategorie (unterteilt in Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegung ..). Zu den Fortbildungskosten gehören m.E. nach Seminargebühren, Literatur etc.