Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag bei Minderjährigen

  • Hallo,


    für unsere minderjährige Tochter haben wir nach der Geburt vor 10 Jahren Bundesschatzbriefe angelegt, die nun zur Auszahlung kommen und meine Tochter muss trotz Freistellungsantrag (801,-€) eine hohe Summe an Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag zahlen.


    Gibt es eine Chance dieses Geld zurück zu bekommen? Muss meine Tochter als minderjährige Kind nun 2022 ihre erste Einkommenssteuererklärung abgeben oder können wir dieses in unserer Steuererklärung (wo sie immer mit aufgeführt wurde) mit durchführen? Sonstige Einkünfte hat unsere Tochter nicht.


    Vielleicht kennt jemand das Problem und kann uns einen Rat geben.


    Danke


    Gruß Firdo

    • Offizieller Beitrag

    Das Steuerrecht kennt keine Minderjährigen, sondern nur Steuerpflichtige/Steuerbürger. Und da gelten für alle Steuerbürger dieselben Regelungen des EStG.


    Bei der Zuordnung stellt sich die Frage, wer wann und wie über das Geld verfügen kann. Für die Einrichtung entsprechender Konten sollte man sich eigentlich vorher steuerlichen Rat holen. Ggf. ist auch ein Ergänzungspfleger erforderlich.


    Ich glaube nun kaum, dass Neugeborenes bzw. eine 10-jährige frei über ihr Geld verfügen kann. Über die Zuordnung werde zumindest ich daher keine Aussage zu treffen wagen.