Hallo,
für unsere minderjährige Tochter haben wir nach der Geburt vor 10 Jahren Bundesschatzbriefe angelegt, die nun zur Auszahlung kommen und meine Tochter muss trotz Freistellungsantrag (801,-€) eine hohe Summe an Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag zahlen.
Gibt es eine Chance dieses Geld zurück zu bekommen? Muss meine Tochter als minderjährige Kind nun 2022 ihre erste Einkommenssteuererklärung abgeben oder können wir dieses in unserer Steuererklärung (wo sie immer mit aufgeführt wurde) mit durchführen? Sonstige Einkünfte hat unsere Tochter nicht.
Vielleicht kennt jemand das Problem und kann uns einen Rat geben.
Danke
Gruß Firdo