Verpflegungsmehraufwand unterschiedlich buchen?

  • Hallo liebe Community,


    ich bin etwas verzweifelt und ich habe wirklich die Suche auf Google bemüht und bin nicht wirklich fündig geworden.


    Mein Problem, ich bin Selbständig und habe viele Arbeitgeber, die Spesen in meiner Rechnung unterschiedlich behandelt haben wollen.


    -Die einen wollen es auf meiner Rechnung mit 19% MwSt.

    -Die nächsten wollen es inkludiert in einer Pauschalen Rechnung ( da ist natürlich auch 19% drauf)

    -Dann gibt es noch die, die bezahlen mir keine Verpflegung da muss ich das dann aus meiner Tasche bezahlen.


    Als Selbständiger ( Wiso Steuer Sparbuch 2020) finde ich nur eine Maske unter Betriebskosten-Verpflegungspauschale.


    Sind die Spesensätze für alle meine drei aufgeführten Abrechnungsarten dort einzutragen oder welche Buchungs-Möglichkeit (Werbungskosten kann ich nicht finden) gibt es für mich noch?


    Ganz liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Mein Problem, ich bin Selbständig und habe viele Arbeitgeber, die Spesen in meiner Rechnung unterschiedlich behandelt haben wollen.

    DU meinst Deine Auftraggeber bzw. Kunden. Wie Du Deine Rechnungen aufbaust, das bleibt doch Dir überlassen. Sie müssen/sollten halt den bekannten Rechnungsvoraussetzungen entsprechen.


    Unter dem Reiter "Selbständige" ( Wiso Steuer Sparbuch 2020) finde ich nur eine Maske Betriebskosten-Verpflegungspauschale.

    In den Betriebsausgaben sind die nach Maßgabe des Gesetzes abziehbaren Verpflegungsmehraufwendungen ansetzbar.


    Sind die Spesensätze für alle meine drei aufgeführten Abrechnungsarten dort einzutragen oder welche Buchungs-Möglichkeit (Werbungskosten kann ich nichts finden) gibt es für mich noch?

    Die von Dir in Rechnung gestellten und vereinnahmten Beträge für Spesen sind ganz normale Betriebseinnahmen zum Regelsteuersatz. Deine insoweit vereinnahmten Beträge haben mit den abziehbaren Betriebsausgaben (!) so nichts zu tun.


    Du bist Dir aber sicher, dass Du nicht das gesonderte EÜR-Modul nutzen möchtest, um damit ggf. auch programmunterstützt die USt-Anmeldung/-erklärung erstellen zu können?

  • Die von Dir in Rechnung gestellten und vereinnahmten Beträge für Spesen sind ganz normale Betriebseinnahmen zum Regelsteuersatz. Deine insoweit vereinnahmten Beträge haben mit den abziehbaren Betriebsausgaben (!) so nichts zu tun.

    Ich stehe total auf dem Schlauch. Ich hab mir das eben nochmal genau angesehen und mein Kopf raucht. Unter Betriebsausgaben - Bewirtungsaufwendung - Reisekosten - Pauschalen für Verpflegung - Selbst ermittelte Pauschalen für Verpflegung.... darf ich nicht meine veranschlagten Verpflegungspauschale eintragen? Ebenso nicht, für den Fall, dass ich auswärtig tätig war und mir der Auftraggeber die 14€ nicht bezahlt hat?


    Du bist Dir aber sicher, dass Du nicht das gesonderte EÜR-Modul nutzen möchtest, um damit ggf. auch programmunterstützt die USt-Anmeldung/-erklärung erstellen zu können?

    Das gesonderte EÜR habe ich bis jetzt noch nie verwendet... das mit den Spesen ist auch erst seit 2020 so kompliziert. Das müsste ich mir mal gesondert ansehen und das könnte wieder dauern.

    • Offizieller Beitrag

    Die von Dir in Rechnung gestellten und vereinnahmten Beträge für Spesen sind ganz normale Betriebseinnahmen zum Regelsteuersatz. Deine insoweit vereinnahmten Beträge haben mit den abziehbaren Betriebsausgaben (!) so nichts zu tun.

    Ich stehe total auf dem Schlauch. Ich hab mir das eben nochmal genau angesehen und mein Kopf raucht. Unter Betriebsausgaben - Bewirtungsaufwendung - Reisekosten - Pauschalen für Verpflegung - Selbst ermittelte Pauschalen für Verpflegung.... darf ich nicht meine veranschlagten Verpflegungspauschale eintragen? Ebenso nicht, für den Fall, dass ich auswärtig tätig war und mir der Auftraggeber die 14€ nicht bezahlt hat?

    Habe ich doch nicht gesagt:

    In den Betriebsausgaben sind die nach Maßgabe des Gesetzes abziehbaren Verpflegungsmehraufwendungen ansetzbar.


    Ich habe nur gesagt, dass diese nach Maßgabe des EStG zu ermittelnden abziehbaren Beträge rein gar nichts mit den von Dir Deinen Kunden in Rechnung gestellten Beträgen zu tun hat. Alles von Dir Deinen Kunden gesondert in Rechnung gestellte und vereinnahmte stellt eine Betriebseinnahme zum Regelsteuersatz dar.

  • Du musst hier zwei Dinge trennen - deine eigenen Ausgaben (auch die von dir angesetzten Pauschalen gehören zu deinen Ausgaben) und die an deine Kunden weiterberechneten Beträge, die für dich Einnahmen sind. Die Einnahmen unterliegen der Umsatzsteuer - und das ich annehme, dass du keine Leistungen erbringst, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen - sind diese Weiterbelastungen mit 19% dem Kunden in Rechnung zu stellen! Es ist schließlich eine Weiterbelastung und nicht die originäre Erbringung dieser Leistungen.

  • Ich meine, ich hab ich es nun "hoffentlich" verstanden.

    Die von mir, in meiner Rechnung, angesetzten Pauschalen, zählen zur normalen Betriebseinnahme zum Regelsteuersatz.

    Nachdem ich es dem Kunden in Rechnung stelle ist es also eine Umverteilung der Belastung also kann ich sie nicht als Ausgaben deklarieren.


    Mein logischer Hintergedanke war ja, ich erhalte Verpflegungsgeld aber gebe es auch wieder aus.

    14€ erhalten und für 14€ natürlich auch was gegessen und getrunken... aber gut.



    OK, wie sieht es dann mit einer Auswertigen Tätigkeit aus und der Auftraggeber bezahlt mir keine Verpflegungspauschale, er ist ja gesetzlich nicht verpflichtet.


    Beispiel: Anreise - Arbeitstag - Abreise (keine Verpflegung oder Verpflegungspauschale berechnet und erhalten)


    Kann ich dann die Pauschalen von 14€ + 28€ + 14€ in den Betriebsausgaben anwenden?

    • Offizieller Beitrag

    Nachdem ich es dem Kunden in Rechnung stelle ist es also eine Umverteilung der Belastung also kann ich sie nicht als Ausgaben deklarieren.

    Nein, falsch verstanden.

  • Das ist ja das, was miwe4 auch meint: Was und wie du etwas deinem Kunden in der Rechnung deklarierst, ist vor diesem Hintergrund egal. Wenn es rechtlich erlaubt ist, darfst du immer die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand steuerlich absetzen - egal, ob du die Spesen in deiner Rechnung extra ausweist oder "heimlich" in deinen Tagessatz integriert hast.

    Bei einem Tagessatz von 1.000 Euro zzgl. 14 Euro Verpflegungsmehraufwand in der Rechnung musst du die vollen 1.014 Euro erst einmal versteuern. In deiner Steuererklärung ziehst du dann aber wiederum 14 Euro ab, so dass du nur 1.000 Euro versteuern musst - ganz einfach gesprochen. Mit dem gleichen Prinzip läuft es aber auch, wenn du den Verpflegungsmehraufwand in deinen Tagessatz integriert hast: Wenn du also sagst: "Für 1.000 Euro pro Tag berechne ich nicht noch extra Spesen", dann versteuerst du erst einmal die 1.000 Euro, darfst dann aber in der Steuererklärung noch einmal 14 Euro abziehen und zahlst somit nur auf 986 Euro Steuern.


    Du darfst die entsprechenden Pauschalen ja auch abziehen, wenn du tatsächliche Verpflegungskosten hast, die von den Pauschalen abweichen: Wenn du bei einem Job das geilste Filetsteak mit Kaviar-Kruste und Blattgold ist, darfst du trotzdem nur die 14 Euro abziehen. Wenn du dir in der Bäckerei ein trockenes Brötchen für 30 Cent kaufst und damit den Tag über glücklich bist, darfst du dennoch 14 Euro abziehen.


    Insofern also:

    Kann ich dann die Pauschalen von 14€ + 28€ + 14€ in den Betriebsausgaben anwenden?

    Ja.

  • Hallo und schon mal vielen lieben Dank für die ganzen Antworten!


    Meine Ausgangsfragen waren ja ob ich diese drei verschiedenen Beispiele jeweils verbuchen darf, ob sie gleich behandelt werden und auf das selbe Konto gebucht werden.


    Anhand der Antworten ziehe ich mir jetzt heraus dass ich alle 3 Beispiele verbuchen und angeben kann.


    Jetzt stellen sich mir noch die Fragen ob diese 3x 14€ gleich behandelt werden und somit der selben Rubrik angegeben werden und wenn ja, wohin gebucht.


    Ich lese aus den Antworten heraus, dass es gleich behandelt wird und wenn das so ist dann fehlt mir die Info wohin buchen!?


    Im Steuersparbuch unter Selbständiger gibt es den Posten Betriebsausgaben - Reisekosten und doppelter Haushalt - Selbst ermittelte Pauschalen für Verpflegung. Ich habe sonst nichts gefunden wo ich die 14€ eintragen könnte!


    Es tut mir Leid, weil es jetzt so rüber kommt als würde ich die ganzen erhaltenen Antworten Ignorieren. Das tue ich nicht aber die Antworten die ich bis jetzt erhalten habe helfen mir und meinem kleinen Hirn irgendwie nicht so weiter. Ich sitze hier immer noch mit meinen 3x 14€ da und weiß nicht wohin damit.


    Liebe Grüße und sorry wenn ich etwas problematisch bin