Kamin und Heizungskosten

  • Hallo,


    folgende Ausgangssituation:

    Einfamilienhaus

    Wohnung im EG ist Selbstnutzung

    Wohnung im OG ist vermietet


    Wir haben eine Ölheizung (Heize und warmwasser) und im EG einen Kaminofen (Brennholz).

    Nun ist es so, das wir im Eg eigentlich größtenteils durch den Kamin heizen im Winter und nur ein wenig über die Ölheizung - Warmwasser etc. geht alles über die Ölheizung.


    Kann ich das jetzt irgendwie in der NK Abrechnung deutlich machen, das im Eg die Holzkosten zu buche fallen und im OG die Ölkosten (...Also, zum größten Teils jedenfalls) ?

    Zwei Heizungsanlagen habe ich schon angelegt aber ich kann den Kamin nicht einzelnd nur dem EG zuordnen oder?

    Habe versucht das einzugeben, aber im moment nimmt er die Kamin und Öl-Kosten immer für beide Wohnungen. Ich bin Ratlos:(!!


    Danke schonmal!

    VG Moni

  • Wir haben eine Ölheizung (Heize und warmwasser) und im EG einen Kaminofen (Brennholz).

    Nun wäre es wichtig zu wissen, mit welchem Programm du arbeitest, mit dem Vermieter oder Hausverwalter?


    Egal welches Programm, wie sieht es mit der Wärmemessung aus, hast du Heizkostenverteiler (HKV) oder Wärmemengenzähler oder keine Messung des Wärmeverbrauchs.

    Wie Blumenmeer schon sagte, der Holzofen spielt keine Rolle. Denn wenn du diesen betreibst, dann verbrauchst du ja weniger Heizenergie und damit musst du weniger bezahlen.

    Daher wäre es wichtig zu wissen, wie deine Konstellation überhaupt aussieht, denn das ist eine Grundfrage, bevor wir helfen können.

  • Wenn der Selbstnutzer auch Vermieter ist, können die Heizkosten in eine pauschale Nebenkostenzahlung mit einbezogen werden, wenn der Vermieter die Anwendung der Heizkostenverordnung vertraglich ausschließt, gem. § 2 HeizkostenV. Bei dieser Vorgehensweise könnte der EG-Nutzer sich auch das Holz-Schleppen honorieren lassen. Gemäß den Heizkostenabrechnungen, die ich in meiner kurzen Verwalterkarriere bisher gesehen habe, profitiert der Mieter oben in aller Regel nicht unerheblich von der Heizung unten, egal ob mit Holz, Öl oder Strom. Wenn es eben noch möglich ist, würde ich den Mieter oben zu einer Pauschale überreden.

  • Bei dieser Vorgehensweise könnte der EG-Nutzer sich auch das Holz-Schleppen honorieren lassen.

    Das sind ja ganz neue Ansichten.


    Ich denke, dass man den/die Fragesteller/In erst mal auf meine Frage antworten lässt, bevor man solche Vorschläge macht.

  • Wenn der Selbstnutzer auch Vermieter ist, können die Heizkosten in eine pauschale Nebenkostenzahlung mit einbezogen werden, wenn der Vermieter die Anwendung der Heizkostenverordnung vertraglich ausschließt, gem. § 2 HeizkostenV. Bei dieser Vorgehensweise könnte der EG-Nutzer sich auch das Holz-Schleppen honorieren lassen.

    Da hat der Grubel schon recht, errjot. Es geht um pauschale NK und ohne Anwendung der HKVO. Alles machbar....

    Dann muss auch nix gemessen werden.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P