Guten Tag,
ich schreibe wegen einer deutlichen Abweichung der Erstattungsbestimmung von "Steuersparbuch 2021" zu dem, was das FA erstatten will, nur ca. 15% der Schätzung.
Lt FA:
Zitat" Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959). "
"Bürgerentlastungsgesetz" ...
Kennt jemand das Verhalten bzw. weiß, warum die SW diese Höchstgrenzen nicht anwendet?
Ich bin nun am überlegen, ob ich Widerspruch einlegen soll, oder die SW die Erstattung einfach nicht richig bestimmt hat.
Vielen Dank und schöne Grüße!